Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß: Das Wohlwollen der Politik wird entscheiden, welches Unternehmen in der EU bei einer Bankenpleite seine Einlagen verliert. Das hat uns das Finanzministerium schriftlich bestätigt: „Es wird von den Umständen des Einzelfalls abhängen, inwieweit Einlagen über 100.000 Euro von natürlichen Personen und KMU zur Verlustabsorption herangezogen werden müssen oder ganz oder teilweise befreit werden können“, teilte uns ein Sprecher mit. Eine entsprechende Behauptung hatten wir schon in unserem Artikel „Die 100.000 Euro-Frage“ am 13.1. aufgestellt. Hintergrund unserer Anfrage waren die geplanten Regelungen zum europäischen Bankenabwicklungsmechanismus. Er sieht vor, dass im Falle einer Bankenpleite die Einlagen über 100.000 Euro zur Rekapitalisierung des entsprechenden Instituts herangezogen werden. Das trifft vor allem Unternehmen, die Kontokorrentkonten für den laufenden Betrieb und die Mitarbeiterentlohnung unterhalten müssen. Hier kann es im Einzelfall also um sehr hohe Summen gehen, die dann enteignet werden.
Fazit: Natürlich ist eine Bankenpleite immer „worst case“. Aber spätesten nach Lehman darf diesen schlimmsten Fall kein Unternehmer mehr ausblenden. Es gilt also, im Konto- und Cashmanagement einer solchen Situation vorzubeugen. Wir recherchieren gerade für Sie die sinnvollsten Lösungen.