Steuerpflichtig: Gewinne aus Verkauf von Kryptowährungen
Privatanleger mit Aktien, Fondsanteilen und anderen regulierten Produkten im Depot kommen kaum noch mit dem Finanzamt in Berührung – die Banken führen für sie die Abgeltungsteuer ab und verrechnen Gewinne mit Verlusten. Anders ist das bei Investitionen in Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), Binance Coin (BNB) und Co. Wie das Finanzamt mit Gewinnen aus Kryptowährungen umgeht, zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg.
Nach einer Entscheidung des FG sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen aus steuerpflichtig. Die Gewinne des Anlegers sei den ‚sonstige Einkünfte‘ aus privaten Veräußerungsgeschäften zuzuordnen. Ein Anleger erklärte in seiner Einkommensteuererklärung zwar 32.000 Euro Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen.