Etwas schneller als erwartet hat der Oberste Gerichtshof der USA in der Frage der nicht umgeschuldeten Anleihen entschieden. Diese waren mit dem Default von 2001 ausgefallen. Wie erwartet haben sich die höchsten US-Richter über alle Ansprüche der 93%-Mehrheit der Anleger, die an den Umschuldungen von 2006 und 2010 teilgenommen haben, hinweggesetzt. Die klagenden Geierfonds bekamen die volle Forderung aus Nominalbetrag plus Zinsen zugesprochen.
Grundlage der US-Urteile ist die Gleichbehandlungsklausel (pari passu) in den Anleiheverträgen. Demzufolge darf kein Gläubiger nachträglich besser gestellt werden. Auf dieser Basis hatten die US-Gerichte entschieden, dass die bei der Restrukturierung neu ausgegebenen Anleihen nur dann bedient werden dürfen, wenn auch Zins und Tilgung auf die ausgefallenen Altanleihen gezahlt würde. Allerdings bekamen die Anleger, die der Umschuldung zugestimmt haben, mit den neuen Papieren auch die Zusicherung, dass die Halter der Altanleihen keinesfalls besser behandelt würden – wieder entsprechend einer pari-passu-Klausel. Sollte die argentinische Regierung also das Urteil respektieren, wären die Umschuldung und der Schuldenschnitt erledigt und das Land sofort wieder Pleite. Die Ratingagentur Standard&Poor´s hat auch bereits in diesem Sinne reagiert und die Einstufung Argentiniens auf CCC- herabgesetzt.
Die Konsequenzen dieses Urteils reichen weit über den konkreten Fall hinaus. Zunächst sind damit geordnete Umschuldungen erheblich schwieriger geworden. Der IWF hat darauf postwendend hingewiesen. Die US-Richter haben ihr Urteil ausschließlich auf die individuellen Gläubigerrechte abgestellt. Das hebelt die im Rahmen von Umschuldungen unerlässlichen bindenden Mehrheitsentscheidungen der Gläubiger aus, weil jeder einzelne Gläubiger alle Vereinbarungen blockieren kann. Für böses Blut dürfte auch sorgen, dass die US-Richter völlig unverfroren nationale Interessen verfolgt haben – zugunsten der beiden US-Fonds und zulasten der großen Mehrheit der anderen Anleger.
Teuer dürfte den USA auch der Eindruck zu stehen kommen, dass die US-Richter ungeniert und selbstherrlich im kolonialen Stil auf dem lateinamerikanischen Hinterhof regieren. Das dürfte selbst den Kritikern der argentinischen Regierung aufstoßen. Neue Freunde haben die USA damit nicht gewonnen, wohl aber stärkeren Widerstand zu erwarten.
Fazit: Anleihen nach US-Recht (bzw. von US-Banken emittiert) sollten gemieden werden. Die auf eine verstärkende Zusammenarbeit der USA mit den Lateinamerikanern zielenden Projekte dürften Rückschläge erleiden oder ganz versanden.