Urteil mit Folgen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den Euroschutzschirm abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den Euroschutzschirm abgelehnt. Die Kläger haben dennoch einen wichtigen politischen Erfolg erzielt. Denn die Verfassungsrichter haben mit Wirkung weit über das konkrete Verfahren und das Eurosystem hinaus die Mitwirkungs- und Informationsrechte des Parlaments festgeschrieben. Der Geheimpolitik der Regierungen im Rat und der Euro-Gruppe werden Grenzen gesetzt und die aus der Balance geratene Machtverteilung im Euroland korrigiert. Ohne Vertragsrevision gehen Kompetenzen an die nationalen Parlamente zurück. Das bringt UK-Premier Cameron in eine paradoxe Klemme. Der Erfolg für den nationalen Parlamentarismus kommt so unspektakulär als Urteil eines deutschen Gerichtes daher, dass er in UK kaum als politischer Erfolg „verkäuflich“ ist. Weitere Kompetenztransfers innerhalb der EU dürften aber kaum mehr erzielbar sein.
Fazit: Die Richter haben den Euro gestärkt, den Briten aber das Verbleiben in der EU eher erschwert.