Verhandlungserfolg für Argentinien
Argentiniens Einigung mit dem Pariser Club verstärkt unsere kritische Haltung gegenüber nach US-Recht ausgegebenen Anleihen.
Argentinien hat mit dem Pariser Club eine Einigung über die Regulierung der 9,7 Mrd. Dollar an Forderungen aus dem Default von 2001 erzielt. Die staatlichen Gläubiger mit der Bundesregierung an der Spitze werden ratenweise befriedigt. Die erste Zahlung von 1,15 Mrd. Dollar ist per Mai 2015 fällig. Zuvor hatte Argentinien seine Konten bei der Weltbank und beim IWF bereinigt. Damit bleiben jetzt nur noch die Forderungen der so genannten Geierfonds übrig. Diese kauften gezielt Anleihen auf, die nicht durch die Umschuldungen von 2006 und 2010 reguliert wurden. Bei diesen wurden 93% der 2001 ausgefallenen Anleihen nach einem Schuldenschnitt in neue Anleihen getauscht. Die Geierfonds versuchen auf juristischem Weg, die Restrukturierung auszuhebeln, um den vollen Wert der ausgefallenen Anleihen zu realisieren. Damit haben sie bislang auch Erfolg. Ein US-Gericht hatte die Altanleihen der Geierfonds den neuen rechtlich gleichgestellt. Das liefe auf eine Rücknahme des Schuldenschnitts samt neuerlichem Default Argentiniens hinaus. Die Revision dieses Urteils durch den Obersten Gerichtshof der USA steht noch aus.
Fazit: Unsere kritische Haltung gegenüber Anleihen nach US-Recht ist unverändert. Denn deutsche Anlegern erhalten eine nachrangige Rechtsstellung gegenüber US-Investoren.