Wer hat das Eigentumsrecht am Krypto-Schlüssel?
Sie haben Ihre kryptografischen Zugangsschlüssel (Private-Keys) einem Dienstleister anvertraut? Wissen Sie eigentlich, wer jetzt die Eigentumsrechte an dem Schlüssel hat? Sie oder der Verwahrdienstleister? Eine nicht ganz unbedeutende Frage, finden Sie nicht?
Bei der Kryptoverwahrung sind Eigentum und Haftung weiterhin nicht abschließend geklärt. Wenn ein Verwahrdienstleister kryptografische Zugangsschlüssel (Private-Keys) für seine Kunden verwahrt, stellen sich speziell auch in Deutschland folgende Fragen:
- Geht das Eigentum