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Commerzbank geht bis zum BGH

Gericht streicht Vorfälligkeitsentschädigung

Einen teuren Immobilienkredit bei der Bank aufkündigen und stattdessen einen neuen Vertrag zu den aktuell traumhaft günstigen Konditionen abschließen, das möchten viele. Geldinstitute machen das zwar nicht gerne. Aber wenn die Vorfälligkeitsentschädigung hoch genug ist, dann machen sie mit. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main eröffnete jetzt einen weiteren Weg, wie Kunden ohne Entschädigung aus dem Altvertrag aussteigen können.

Kunden kommen in bestimmten Fällen möglicherweise ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus ihrem Kreditvertrag. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main weist den Weg. In dem vor dem OLG verhandelten Fall sollte der Kreditnehmer für die Ablösung von zwei Darlehen insgesamt mehr als 21.500 Euro an die Commerzbank zahlen. Mit einer sogenannten Vorfälligkseitsentschädigung sichern sich die Geldhäuser im Allgemeinen einen Ausgleich dafür, dass ihnen im Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Kreditvertrages Zinseinnahmen entgehen.

Angaben der Bank nicht klar genug

Die Richter kamen aber nach genauer Prüfung des Vertrages zu dem Ergebnis, dass die Begründungen der Commerzbank zur Berechnung der Entschädigung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Die Angaben hätten klarer, prägnanter, verständlicher und genauer sein müssen, so Feststellung der Richter. Urteil: Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte ohne gültige Rechtsgrundlage. Eine Zahlungsverpflichtung bestand deshalb für den Kreditnehmer nicht.

Bank zieht vor den BGH

Die Commerzbank kündigte bereits an, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten. Nach nicht bestätigten Informationen sind allein bei diesem Geldinstitut 95.000 Verträge von der OLG-Entscheidung betroffen.

Fazit: Eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für einen unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden, kann der Kreditgeber zwar verlangen. Dieser Anspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Urteil: OLG Frankfurt am Main vom 1.7.2020, Az.: 17 U 810/19. Die Commerzbank kündigte bereits an, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten.

Empfehlung: Lassen Sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen, ob Sie möglicherweise ebenfalls mit unzureichend begründeten Forderungen konfrontiert sind. Die Institute werden Neuverträge allerdings entsprechend anpassen. Gerade bei lang laufenden Kreditverträgen kann sich eine Umschuldung jetzt lohnen. So kostet ein Neukredit mit Sondertilgungsmöglichkeit über 500.000 EUR mit Laufzeit 10 Jahre bei der HypoVereinsbank aktuell 0,35% (Quelle: biallo.de).

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