Grenzen der Unabhängigkeit
Der EuGH wird das Staatsanleihen-Kaufprogramm der EZB möglicherweise bestätigen.
Offenbar wird die Entscheidung der EZB für ein mögliches Staatsanleihen-Ankaufprogramm vom EuGH bestätigt. Das hatten wir erwartet. Die wünschenswerte Trennung von Währungspolitik und Staatsfinanzierung ist praktisch unmöglich: Jede Geldpolitik hat Konsequenzen für den Etat. Umgekehrt steuert der Staat durch die Umverteilungseffekte des Budgets auch die Finanzmärkte. Geld- und Finanzpolitik verfolgen mit teilweise identischen Mitteln – beide handeln mit Staatsschulden – unterschiedliche Ziele. Die Unabhängigkeit einer Notenbank besteht darin, dass sie dies ausschließlich nach eigenem Ermessen tut, um die Ziele zu erreichen. Letztlich kann man von den Währungshütern nicht mehr verlangen als plausible Begründungen ihrer Maßnahmen.
Fazit: Der Vertrag von Maastricht und die Versprechungen der deutschen Politik schränkten das Ermessen der EZB von Anfang an ein. Wie weit dies justiziabel ist, wird nach dem Europäischen Gerichtshof wohl auch das Bundesverfassungsgericht prüfen.