Gute Kunden zahlen keine Strafe
Auch der Mittelstand, der regelmäßig hohe Summe parkt, ist höchstens in Ausnahmefällen von Strafzinsen betroffen.
Nach wie vor müssen auch Mittelständler nur in wenigen Ausnahmefällen fürchten, Strafzinsen für Einlagen zahlen zu müssen. Wir haben darüber mit dem Vorstand einer Bankengruppe gesprochen, die in Deutschland großflächig das Kredit- und Einlagengeschäft mit mittelständischen Kunden betreibt. Beträge unter 5 Mio. Euro blieben von Strafzinsen auch bei Laufzeiten von drei Monaten verschont. Nur bei mittelständischen Neukunden mit Summen im zweistelligen Millionenbereich denke man über Negativzinsen nach, wenn diese die Bank nur kurzfristig als sicheren Hafen nutzen wollten. Derzeit prüfen die Bankhäuser nach, ob und wie viel Gewinn sie mit einzelnen Kunden machen. Wer ein guter Kunde ist, wird selbst dann kaum Strafzinsen zu befürchten haben, wenn die Europäische Zentralbank den Negativzins für Banken auf bis zu -1% (aktuell -0,25%) anheben sollte.
Fazit: Wer regelmäßig hohe Summen Liquidität vorhalten muss, sollte mit seiner Bank frühzeitig ins Gespräch darüber kommen, welche Optionen, etwa auch im Währungsgeschäft, ihm offen stehen.