Senkung gefordert
Bei der Stundung Ihrer Steuerzahlungen können Sie auf niedrigere Zinsen hoffen.
Denn die verlangten 6% verstoßen nach Meinung eines Steuerpflichtigen angesichts der gesunkenen Zinsen am Markt gegen die Verfassung. Damit befasst sich der BFH (Az. IX R 31/13). Verwirft er den hohen Sollzinssatz, müsste natürlich auch der Habenzinssatz für Steuerguthaben purzeln.