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Hanjin-Pleite: Wie Sie Ihre Ware sichern

Die Reederei Hanjin ist Pleite. Der Run auf die Vermögenswerte hat eingesetzt. Wie Betroffene ihre Ware sichern können.
Die Pleite der siebtgrößten Reederei der Welt, Hanjin, schlägt hohe Wellen. Rund 50 Hanjin-Schiffen ist die Zufahrt weltweit verwehrt (Stand 5.9.). Bis 25. November muss ein Sanierungsplan vorliegen. Die Schuldenrückzahlung ist so lange eingefroren und der Zugriff der Gläubiger auf Vermögenswerte blockiert. Es droht die Abwicklung des mit umgerechnet fast 5 Mrd. Euro verschuldeten Unternehmens. Die Branche zittert – und mit ihr die Kunden. Probleme haben Terminalbetriebe, Bunkerlieferanten, Schiffsausrüster, Hafenagenturen. Ebenso weitere Auftragnehmer, etwa Landfrachtführer, die Landvor- oder -nachläufe ausführen, und nicht zuletzt Kunden, die auf georderte Ware warten. Betroffen ist u. a. Elektronik (Haushaltsgeräte). Handys und Halbleiter werden mit Luftfracht befördert. Niemand will mehr Vorleistungen erbringen oder Sicherheiten von Hanjin aus der Hand geben. Ohne Vorkasse werden die Schiffe blockiert oder arrestiert (gerichtlich beschlagnahmt). Obwohl sich gepfändete Bunker meist nicht verwerten lassen. Entladen und Weiterbefördern ist nur erheblich verzögert möglich. Folge: hohe Verspätungs- und Ladungsschäden. Hanjin-Auftragnehmer (Terminals, Landfrachtführer für Vor- und Nachläufe) werden versuchen, die Weiterbeförderung und Auslieferung von Waren zu verweigern, also ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht geltend zu machen. Vielfach werden Frachten, Lösch- und sonstige Kosten doppelt bezahlt werden müssen. Wer eine Transportversicherung abgeschlossen hat, kann zumindest die Kosten für erneut zu bezahlende Fracht zur Freigabe seiner Container an den Versicherer weiterreichen. Experten raten Ladungseigentümern, den Standort ihrer Güter zu ermitteln. Sie sollen etwaige Ansprüche, die Weiterbeförderung oder Auslieferung entgegenstehen, durch direkte Zahlung, z. B. an Terminalbetriebe oder Landfrachtführer, befriedigen. Immer noch besser als ein sonst absehbarer Totalverlust, insbesondere bei verderblichem Gut oder Saisonware. Spediteure können sich gegenüber Auftraggebern nicht darauf berufen, dass die Beförderung infolge der Insolvenz unmöglich geworden sei. Gläubiger sollten unverzüglich juristischen Rat einholen. Zwar werden in vielen Fällen die Ladungsversicherer die Auslösung der Güter von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten sowie ihre Weiterbeförderung zum Endbestimmungsort finanzieren. Doch geht es auch darum, eigene Forderungen und Schadenersatzansprüche, etwa bei Güterverderb, klären zu lassen. Schnelle Zusammenarbeit ist wichtig.

Fazit: Bereits im April schlug das Frühwarnsystem eines IT-Risk-Dienstleisters an. Nur professionelles Risikomanagement, Software-gestützt (FB vom 18.8.), gibt Ihnen die Chance, schon im Vorfeld richtige Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Lieferkette zu ergreifen.

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