Der Solidaritätszuschlag bleibt dauerhaft erhalten – und mutiert zum Renten-Soli. Anders als häufig behauptet, ist diese Sondersteuer zeitlich nicht befristet. Sie läuft somit nicht aus. Dies gilt nur für den Solidarpakt zwischen Bund und Ländern, der bis 2019 wirksam ist. Dafür wird noch ein Nachfolgemodell verhandelt.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat den Solidaritätszuschlag bereits voll eingeplant. Er steckt bis 2020 in der mittelfristigen Finanzplanung für den Bundeshaushalt und steht auch dem Bund alleine zu. 19,6 Mrd. Euro – 3,2 Mrd. Euro mehr als in diesem Jahr – soll er dann einspielen.
Zwar wird immer wieder über einen schrittweisen Abbau nach 2020 spekuliert. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Idee selbst ins Spiel gebracht. Aber die Umsetzung wird täglich unrealistischer. Der Grund dafür ist die Rentenflanke im Bundeshaushalt.
Arbeits- und Rentenministerin Andrea Nahles (SPD) wird für die Rentenmindestsicherung weitere Steuereinnahmen heranziehen müssen. Nur so können die Grenzwerte – 25% Beitragssatz und 45% Mindestrentenniveau – abgesichert werden. Der nächste Ausgabenschub bei den Renten kündigt sich ohnehin an. Die Angleichung der Ost- an die Westrenten mit zunächst 2 Mrd. Euro p.a.; die Ausweitung der Mütterrente; die Reform der Erwerbsminderungsrente, etc.
Ein weiterer Grund ist das Auslaufen des Solidarpakts zwischen Ländern und Bund in 2019: Die Bundesländer wollen dies zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs nutzen. Der Bund, so ihr Wunsch, soll dann 9,7 Mrd. Euro im Jahr zuschießen. Schäuble bietet bisher nur 8,5 Mrd. Euro. Sonst, so sein Argument, böte die Neuordnung keinen Anreiz zum sparsamen Haushalten. Dennoch ist durch die Beteiligung der Länder an den Steuereinnahmen des Bundes eine Dynamisierung eingebaut, die sich bald auf mehrere Mrd. Euro p.a. summieren wird. Auch dafür werden die Einnahmen aus dem Soli gebraucht. Die Länder wollen sich bereits nächste Woche mit dem Bund über den Solidarpakt III einigen.
Fazit: Spätestens seitdem klar ist, dass das Rentenniveau politisch tabu ist und über einen späteren Ruhestandsbeginn politisch nicht mehr diskutiert wird, bleibt für die Rentenfinanzierung über das Jahr 2030 hinaus nur die Sondersteuer Soli.