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Neue Umweltverordnung in Arbeit

Kommunale Lösungen: Handel wird stark getroffen

Nach dem Aus für die bundesweite „blaue Plakette“ drohen einzelstädtische Lösungen. Eine entsprechende Verordnung wird vorbereitet.
Der innerstädtische Einzelhandel wird Probleme bekommen. Nach dem Aus für die bundesweite „blaue Plakette“ (FB vom 11.8.) drohen kommunale Lösungen. Eine entsprechende Verordnung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sieht drei Modelle zur Bekämpfung des von Dieselfahrzeugen verursachten Feinstaubausstoßes bei besonders Smog-verdächtigen Wetterlagen vor:
  • Fahrerlaubnisse in Innenstädten nur noch für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 oder 6
  • ein Verbot für alle Dieselfahrzeuge
  • eingeschränkte Fahrverbote: an ungeraden Tagen für Fahrzeuge mit geradem KfZ-Kennzeichen und umgekehrt: An geraden Tagen darf fahren, wer ein ungerades Kennzeichen hat
Alle drei Varianten sollen die Konzentration von Stickoxiden verringern. Deutschland steht bereits am EU-Pranger: Im Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil Stickoxid-Grenzwerte an vielen Messstellen der Hauptverkehrsstraßen im Jahresdurchschnitt übertroffen worden waren. Den betroffenen Kommunen drohen Bußgelder. Setzt sich Hendricks durch, entsteht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. Die neue Kleinstädterei trifft vor allem den schon vom Onlinehandel bedrohten innerstädtischen Handel. Dessen Kunden könnten fortbleiben und dessen Belieferung Probleme bereiten. Touristen, zumal aus dem Ausland, müssen ihre Individual- und womöglich auch Busreisen noch sorgfältiger planen.

Fazit: Solche partiellen Fahrverbote belasten den ohnehin gebeutelten Einzelhandel. Sie sorgen aber auch für zusätzlichen Schub bei E-Fahrzeugen.

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