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London will neue Passporting-Vereinbarungen nach EU-Austritt mit Gleichgesinnten

Briten streben neuen Finanz-Block der Angelsachsen an

Nach dem Austritt der Briten aus der EU strebt London ein neues Regulierungsbündnis an. Dies beruht im Kern auf dem freien Finanzmarkt-Zugang für Finanzmultis durch das sog. Passporting-Verfahren. Die Kandidaten werden in London bereits genannt.


Die Finanzbranche (Banken, Versicherungen) muss sich auf ein neues Wettbewerbsumfeld nach dem Austritt der Briten aus der EU einstellen. Das Finanzkomitee (Treasury Committee) des britischen Unterhauses strebt nach dem Austritt des Landes aus der EU so schnell wie möglich ein neues Passporting an. Vor allem sollen Länder als Partner gewonnen werden, die nicht der EU angehören. Passporting ist die Ausübung des Rechts für eine im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) registrierte Firma, in einem anderen EWR-Staat Geschäfte zu tätigen, ohne dass in jedem Land eine weitere Genehmigung erforderlich ist. Unternehmen mit Sitz außerhalb des EWR werden häufig in einem EWR-Staat zugelassen und nutzen ihre Passrechte, um entweder eine Niederlassung im EWR zu eröffnen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erbringen.

Passporting ist insbesondere für multinationale Unternehmen von großem Wert. Es entfällt Bürokratie, die mit der Erlangung der Genehmigung jedes einzelnen Landes verbunden ist. Dies kann für ein Unternehmen langwierig und kostspielig sein. Nach dem Verlassen der EU wird es für Multis mit Sitz UK kein herkömmliches Passporting mehr geben.

Partnerländer bereits auserwählt

Die Partnerländer für ein neues Passporting - Abkommen werden in London bereits genannt. Dazu gehören u.a. Singapur, Hongkong, Australien, Neuseeland, Kanada und die USA. Wichtigste Voraussetzung ist für die Briten ein vergleichsweise ähnliches Denken und Handeln in der Regulierung der Märkte.

Auch an die Schweiz wird gedacht. Das Treasury Committee verweist dazu beispielhaft auf die Versicherungs - Vereinbarung mit der Schweiz. Bisher war die gegenseitige Tätigkeit der Versicherer im jeweils anderen Land durch die EU-Verträge gesichert. Nach dem Austritt gilt das aber nicht mehr. Anstelle der bisherigen Regelung haben kürzlich London und Bern eine Regelung vereinbart, die beiden Ländern den ungehinderten Zutritt zum jeweiligen anderen Markt erlaubt und dabei die Regulierung des Partnerlandes ausdrücklich anerkennt.

Fazit:

Auf den Finanzmärkten zeichnet sich ein eigener angelsächsischer Regulierungsblock ab. Angesichts der Übermacht der aufgeführten Länder m Finanzbereich wird es die EU äußerst schwer haben, ihre Regulierungen außerhalb des eigenen Geltungsraumes durchzusetzen. Das könnte zu erheblichen Benachteiligungen hiesiger Finanzinstitute führen.

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