Die Verwaltung geht online
Bis 2022 muss die deutsche Verwaltung online arbeiten. Dies sieht das „Onlinezugangsverbesserungsgesetz" (OZG) vor. Bund, Länder und Kommunen haben jetzt einen ersten Katalog von 575 eGovermentdienstleistungen erhalten. Den gilt es nun abzuarbeiten.
Unternehmen werden in 17 Geschäfts-Situationen via Datenleitung tätig werden können. Bürgerinnen und Bürger haben 36 Felder, in denen sie mit der Verwaltung online kommunizieren müssen.
Erster Schritt
Von der Anmeldung im Handelsregister bis zu Baugenehmigungen ist dann kein Gang zum Amt mehr nötig. Der OZG-Umsetzungskatalog ist derzeit aber noch in der internen Abstimmung von Kommen, Ländern und dem Bund. Er ist leider noch nicht online verfügbar, so dass Sie noch nicht ablesen können, wann welche Verwaltungsdienstleistungen für Sie online bereitgestellt werden – und was Sie dafür organisieren müssen.
Ungeklärt ist, welche Behörden letztlich für welchen Vorgang zuständig sein werden. Ein simples Beispiel: Eine Geburt muss beim Standesamt angezeigt werden. Das Mutterschaftsgeld verwalten die Krankenkasse oder das Bundesversicherungsamt, das Kindergeld die Bundesagentur für Arbeit, die Elterngeldstelle das Elterngeld und das Jugendamt den Gutschein für die Kinderbetreuung. Sie als Unternehmen müssen jeweils Ihre Mitarbeiter abfragen und ggf. die EDV auf die neuen Anforderungen umrüsten.
Zuständigkeiten entscheidend
Offen ist auch, welche Ebene für welche Verwaltungsakte zuständig sein wird. Bund, Länder und Kommunen tappen da allesamt noch im Dunkeln. Die einzelnen Bundesländer arbeiten an Landesregelungen wie bspw. einer online-Kfz-Zulassung. Die bundesweite Plattform ist noch Zukunftsmusik.
Fazit:
Berufen Sie frühzeitig einen Verantwortlichen im Betrieb, der sich des Themas dauerhaft annimmt. Voraussichtlich wird es länger dauern als geplant und die Informationen zunächst nur hereinkleckern