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Betrieb | Stromkosten

Ein EEG, zwei Anträge

Die neue EEG-Novelle ist noch in Arbeit. Für Unternehmen bringt die Verzögerung neue Chancen und Risiken. Was Sie beachten sollten, um von der Umlage befreit zu werden.
Unternehmen, die von der Befreiung der EEG-Umlage profitieren wollen, müssen jetzt zwei Anträge stellen. Der Grund ist eine Fristenüberschneidung im Gesetzgebungsverfahren. Diese könnte zur Folge haben, dass nach der Verabschiedung der EEG-Novelle im Bundestag die Frist zur Antragstellung bereits abgelaufen ist. Unternehmen, die eine EEG-Befreiung beantragen wollen, können nicht warten, bis gesetzlich Klarheit herrscht. Am 11.07. wird das neue EEG-Gesetz im Bundesrat voraussichtlich angenommen. Die EEG-Novelle wurde aber so spät ausgehandelt, dass die Zeit für die Antragstellung der Unternehmen knapp ist. Das neue EEG soll zum 1. August in Kraft treten. Für diesen Fall gilt eine sehr kurze Zulassungsfrist bis 30. September 2014 für die Befreiung für das Jahr 2015. Gänzlich problematisch wird es, falls der Bundesrat die EEG-Novelle verzögert. Zwar rechnet das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht damit, aber das Risiko besteht. Kommt das Gesetz nicht rechtzeitig, gilt die alte EEG-Regelung. Deren Antragsfrist endet aber sogar schon am 30. Juni. Unternehmen sollten darum jetzt beide Anträge stellen. Seit dem 12. Mai gibt es dafür bei der BAFA eine Zulassungsplattform. Folgendes müssen Sie für die Antragsstellung beachten: Sie haben das Recht auf eine schriftliche Antragsstellung. Nutzen Sie dennoch die Online-Plattform. Denn sie wird in Laufe der Zeit an die neue Gesetzgebung angepasst. So müssen sie die Unterlagen nicht zwei Mal – nach der alten und der neuen Regelung – stellen. Beachten Sie, dass die Wirtschaftsprüfung nach EEG 2014 schärfer ist, als die nach EEG 2012. Die Bruttowertschöpfung eines Unternehmens ist anders definiert. Darin müssen Leiharbeit und Werkverträge berücksichtigt sein. Die Stromkostendefinition ist viel komplizierter geworden. Faktorkosten und Subventionen und nicht die Strombezugspreise sind für die Berechnung entscheidend. Zudem gibt es je nach Ausgang der Bundestagsabstimmung viele neue Härtefall-Regelungen und Ausnahmen für Unternehmen, die nach der alten Regelung noch befreit waren.

Fazit: Stromintensive Unternehmen können bis zu 42% der Stromkosten sparen. So viel machen heute die Umlagenkosten eines nicht befreiten Unternehmens aus. Wer sich alle Optionen offenhalten will, sollte zeitnah und zur Sicherheit EEG-Befreiungen nach beiden Gesetzen beantragen.

Hinweis: Eine schnelle Übersicht gewinnen Sie durch Lektüre der Paragraphen 5, 60-65, 99 und 100 der EEG-Novelle 2014. Ein Hinweisblatt der BAFA gibt es unter http://tinyurl.com/olbyorm, eine Übersicht für Eigenerzeuger unter http://tinyurl.com/q2vl4b3. Den Antrag können Sie unter http://tinyurl.com/okpna2q stellen.

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