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Safe-Harbor-Urteil des EuGH

US-Übernahmen erschwert

Sicherheit ist kostspielig. Das merken zunehmend US-Firmen, die europäische Unternehmen übernehmen wollen. Das Safe-Harbor-Urteil des EuGH treibt den Aufwand in die Höhe.
Das Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) schafft hohen Bürokratieaufwand bei transatlantischen Unternehmensübernahmen. Das Urteil setzt sehr hohe Hürden für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA. Das Problem: Im Vorfeld eines Unternehmenskaufs (durch ein US-Unternehmen) lässt sich eine Einsichtnahme durch den Käufer auch in personenbezogene Daten so gut wie nicht vermeiden. Es verbietet sich aber, ein US-Unternehmen damit zu beauftragen, den elektronischen Datenraum bereit zu stellen. Ebenso wenig dürfen Mitarbeiter des US-Übernehmers Zugriff auf entsprechende Daten bekommen. Gleiches gilt für die Berater des Übernehmers in den USA. Lösungsweg: Sie lassen in Europa von europäischen Beratern die entsprechenden Daten zusammenfassen. Oder Sie lassen personenbezogene Daten schwärzen. Dann können zumindest in Europa sitzende Vertreter des US-Unternehmens darauf zugreifen. Auch im weiteren Verlauf der Übernahme, wenn beide Unternehmen schrittweise verschmolzen werden, gilt der erhöhte Schutz personenbezogener Daten. Auch dann ist es geboten, möglichst europäische Konzerneinheiten für personenbezogene Dienstleistungen einzusetzen. Die europäischen Standardverträge sind noch kein sicherer Ausweg. Danach können beide Unternehmen eine bilaterale Übereinkunft über die Datenübermittlung treffen. Eine Prüfung durch deutsche Behörden soll im ersten Quartal 2016 erfolgen. Erwarten Sie auch hier zusätzliche Sicherheitsanforderungen an die Datenübermittlung.

Fazit: Der bürokratische und damit finanzielle Aufwand für transatlantische Firmenübernahmen steigt deutlich und lässt sich nicht umgehen.

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