Verzögerung durch Klagen
Die Einführung der nächsten Mobilfunkgeneration 5G wird sich durch die Anbieter-Klagen deutlich verzögern. Inzwischen haben alle drei Mobilfunk-Netzbetreiber (Telekom, Vodafone und O2) angekündigt, gegen die Ausschreibungsbedingungen zu klagen. Ursprünglich war geplant, die Gebotsverfahren im Frühjahr dieses Jahres durchzuführen. Daraus wird nichts.
Ein Gerichtsverfahren kann im besten Fall 6 Monate dauern. Es kann sich aber auch 2 Jahre hinziehen. Das erwarten die auf Telekommunikationsrecht spezialisierten TCI Rechtsanwälte. Schlimmstenfalls muss danach das Bieterverfahren neu gestaltet werden. Das hätte weitere Verzögerungen von mehreren Monaten zur Folge.
Konzerne beklagen harte Auflagen
Die Mobilfunkunternehmen klagen gegen vermeintlich harte Auflagen. Im November hatte die Bundesnetzagentur die Bedingungen für erfolgreiche Bieter nochmals verschärft. Diese sollen z.B. bis Ende 2022 1.000 zusätzliche Sendemasten installieren. Die Netzbetreiber müssten zur Umsetzung bereits vergebene Frequenzen einsetzen. Zusätzlich soll mit den Ausschreibungsbedingungen ein vierter Netzbetreiber begünstigt werden – die bestehenden Anbieter müssten dafür ihr Netz öffnen und Übertragungskapazitäten anbieten.
Der Telekom, Vodafone und O2 kommen die Verzögerungen für 5G womöglich gerade recht. Denn neue, alternative Geschäfte mit Unternehmen und Fahrzeugbauern sind unsicher. Deren Zukunftsprojekte Maschinenkommunikation für Industrie 4.0 und autonomes Fahren lassen sich mit Abstrichen auch mit W-Lan bzw. den 4G-Netzen realisieren. Diese Märkte werden sich außerdem erst in einigen Jahren richtig entwickeln. Und die Smartphone-Nutzer zeigen kaum Bereitschaft, für größere Datenvolumina mehr zu bezahlen, wie eine Studie von Deloitte schon Ende 2017 zeigte.
Fazit: Durch die Klagen wird sich das Bieterverfahren für 5G mindestens bis zum Herbst verschieben.