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Lieferkettenpflichtgesetz: BAFA stoppt Prüfungen bis 2026

Lieferkettenberichte werden nicht mehr geprüft

Die Berichte zum Lieferkettenpflichtgesetz werden ab sofort nicht mehr vom BAFA geprüft. Denn das Gesetz wird überarbeitet. Es wird bald von der europäischen Lieferkettenrichtlinie ersetzt. Allerdings ist noch nicht sicher, wie diese aussehen wird.

Das BAFA wird die Berichterstattung von Unternehmen nach dem Lieferkettenpflichtgesetz (LkSG) bis zum Jahreswechsel nicht mehr prüfen. Das hat das Wirtschaftsministerium angewiesen. Hintergrund ist die Reform des Gesetzes, das mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 5.9. 2025 angestoßen wurde. Der Entwurf sieht vor, dass § 10 Abs. 2 bis 4 LkSG ersatzlos gestrichen werden. Unternehmen hätten dann keine Pflicht mehr, jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten zu berichten.

Das LkSG bedeutete seit 2003 einen großen Bürokratieaufwand. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter müssen in einem jährlichen Report nachweisen, dass sie versuchen, Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen Umweltstandards bei ihren Zulieferunternehmen zu verhindern. Dazu mussten sie ein Risikomanagementsystem im Unternehmen aufbauen. Kleinere Unternehmen waren dadurch betroffen, dass sie als Lieferanten für größere auch Nachweise über ihre Lieferketten erbringen mussten. Der Report wurde bisher jährlich stichprobenartig vom BAFA geprüft und Beanstandungen mit Bußgeldern geahndet.

Vorerst keine Prüfungen mehr

Bis zum Inkrafttreten der Reform gilt jedoch eine Übergangsregelung. Das BAFA prüft erst ab dem 1. Januar 2026, ob Berichte vorliegen und veröffentlicht wurden. Für Berichte, die vorher fällig sind, wird eine Kulanzfrist bis 31. Dezember 2025 eingeräumt – Überschreitungen dieser Zeit werden nicht sanktioniert.

Hintergrund: Die Bundesregierung will den Aufwand gering halten bis die neue EU-Regelung kommt. Deren Lieferkettenrichtlinie CSDD sollte ursprünglich bis 26. Juli 2027 in nationales Recht überführt werden. Allerdings gehört sie zu den Richtlinien, die im Rahmen des EU-Omnibus-Verfahrens weniger bürokratisch gestaltet werden sollen, als bisher. Daher kann es zu weiteren Verschiebungen kommen.

Fazit: Das Wirtschaftsministerium hat dem Lieferkettenpflichtgesetz seinen bürokratischen Schrecken genommen. Bis auf weiteres sind die Menschenrechte der zentrale Punkt, auf dem Unternehmen bei Lieferanten achten müssen.  

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