Unsicherheiten beim Unionszollkodex
Durch den Unionszollkodex soll künftig für die exportierenden und importierenden Unternehmen alles einfacher werden. Die Umstellung macht es zunächst aber komplizierter.
Dem Transportgewerbe in Europa steht eine harte Zeit bevor. In den nächsten Jahren müssen sich die Unternehmen beim Zoll auf ein überaus umfangreiches Regelwerk einstellen. Mit dem sogenannten Unionszollkodex möchte die Brüsseler Kommission auf ein einheitliches und komplett papierloses System umstellen. Für die Umstellung gilt eine Übergangsphase vom 1. Mai 2016 bis Ende 2020. Die Rechtssituation beim Zollkodex ist katastrophal unübersichtlich. Zu dieser Bewertung kommt Bernd Stadtler, Leiter Zoll bei Hugo Boss. Das deutsche Finanzministerium stellt etwa das „ATLAS“ (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) bereit. Die Unternehmen müssen sich dabei für den Systemwechsel mit delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten sowie verschiedenen Übergangsvorschriften auseinandersetzen. Der Rechtsrahmen ist immer noch nicht vollständig gesetzt. Bisher steht nur die delegierte Verordnung. Die Durchführungsverordnung soll im November beschlossen werden. Ebenfalls noch offen sind die Übergangsvorschriften für die IT-Systeme. Sie müssen bis Mai kommenden Jahres, also unmittelbar vor Beginn der Übergangsphase, fertig sein. Verzögerungen drohen aber nicht nur wegen der bisher fehlenden IT. So müssen die Behörden mit Inkrafttreten am 1. Mai 2016 rund 60.000 Bewilligungen neu bewerten. Dennoch müssen die Unternehmen nicht hektisch werden. Die Zollbehörden haben drei Jahre Zeit für die Neubewertung. Bis dahin gelten die bisherigen Bewilligungen. Ausnahmen soll es zudem für Bewilligungen zur vereinfachten Warenausfuhr sowie zur Verwaltung von Vormaterialien geben.
Fazit: Informieren Sie sich frühzeitig, was mit der Vielzahl an neuen Regeln auf ihr Unternehmen zukommt. Stellen Sie sich zunächst auf einen höheren (Personal-)Aufwand ein.