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Ausschreibungen zum EEG

Weniger windige Projekte ab 2017

Das Ausschreibungsmodell geht ausgerechnet auf Kosten der wettbewerbsfähigsten Erneuerbaren-Technik, der Windenergie an Land.
Das Wirtschaftsministerium bremst ab 2017 unwirtschaftliche Windenergieprojekte aus. Dadurch entstehen Preisvorteile für die Kunden. Ab 2017 sollen 80% der jährlichen Zubaumengen bei den Erneuerbaren ausgeschrieben werden. Dabei sollen nur jene Projekte gefördert werden, die sich je nach Standort oder Technik am wirtschaftlichsten betreiben lassen. Ineffiziente Kraftwerke, die sich in der Vergangenheit nur wegen der Förderung rechneten, haben mit diesem Modell keine Chance mehr. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will den Zubau der Erneuerbaren zudem durch variable Kontingente in der Windenergie steuern. Liegen die Ökostrommengen im Netz über den Zielvorgaben der Bundesregierung – z. B. 45% Ökostromanteil bis 2025 – sinken entsprechend die Zubau-Kontingente in der Windenergie. Auch werden Technologien gegeneinander ausgespielt. Je erfolgreicher etwa die Photovoltaik im privaten Bereich voranschreitet, desto weniger bliebe nach diesem Modell für die Windenergie. So ganz vertraut Gabriel auf sein neues Marktmodell allerdings nicht. Damit die Förderung tatsächlich günstiger wird, sollen vor den Ausschreibungen jeweils Höchstpreise veröffentlicht werden. Die Bundesnetzagentur schreibt dabei je nach Technik (Photovoltaik oder Windenergie) ein bestimmtes Kontingent an Leistung aus; die Kontingente werden dann nach dem „Pay-As-Bid“-Verfahren unter den Niedrigstbietenden aufgeteilt. Setzt ein Projektierer trotz Zuschlag nicht um, fällt eine Strafzahlung an.

Fazit: Mit den Ausschreibungen ab 2017 werden die Erneuerbaren Energien voraussichtlich noch wettbewerbsfähiger. Die Windenergie wird jedoch erstmal ausgebremst.

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