Firmenwagen: Neuregelung für Sonderzahlungen
Der Bundesfinanzhof hat die Praxis, wie Sonderzahlungen bei geleasten Autos behandelt werden, geändert. Sonderzahlungen müssen nun über die gesamte Laufzeit der Leasingperiode verteilt werden.
Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Auto zur ersten Arbeitsstätte fährt, kann er nur die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Für Fahrten zu anderen Zielen, wie zum Beispiel bei Dienstreisen, darf er die tatsächlichen Kfz-Kosten absetzen – aber nur, wenn diese Kosten nicht vom Arb...