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Flexibles Fuhrparkmanagement

Flotte: So geht sanfter Umstieg

Ein moderner Fuhrpark will durchdacht sein. Bilquelle: Pixabay
Batterie, Hybrid oder herkömmlicher Antrieb? Können Sie alles in einem innovativen Fuhrparkkonzept vereinen - und dabei auch Ihre Mitarbeiter glücklich machen. Wir sagen, wie das geht.

Dienstwagenkonzepte lassen sich mittlerweile flexibel an alle Antriebsarten anpassen. Und auch für Mitarbeiter gibt es individuelle Lösungen. So gelingt Ihnen der Einstieg in den Umstieg …

Im Durchschnitt legt der Großteil der Dienstwagenfahrer für die tägliche Route zur Arbeit gerade einmal bis 20 km zurück. Dann kann sich das Leasing von batteriegetriebenen Fahrzeugen lohnen. Im Durchschnitt muss nach 250 km geladen werden. Mehr Flexibilität und Reichweite bieten Plug-in-Hybride.

Autos nach Bedarf tauschen und mieten

Tausch: Wer seinen Dienstwagen auch im Urlaub fahren darf, findet alternative Antriebe in der Regel wenig sexy. Dafür gibt es nun clevere Lösungen: Bei einem Car-Sharing-Modell werden Fahrzeuge des Firmenfuhrparks je nach Bedarf getauscht. Das gilt auch bei kilometerintensiven Dienstreisen.

Miete: Mehr Flexibilität bietet die Holiday-Car-Lösung. Dabei sollte der Mitarbeiter für die tägliche Fahrt zur Arbeit einen Wagen mit geringer Reichweite nutzen (also E-Variante). Bei längeren Fahrten (Dienst oder privat) kann er dann je nach Bedarf im Fuhrpark ein entsprechendes Auto mieten. Das ist laut Anbieter LeasePlan unter Umständen auch ohne Aufpreis auf die ursprüngliche Rate möglich.

Mobilitätsbudget

Auch interessant: Bei einem Mobilitätsbudget kann der Mitarbeiter – wenn er sein Vertragslimit bei einem kleinen Fahrzeug nicht ausschöpft – das Restbudget für Bahn oder Flieger nutzen.

Der Strom und die Rechnung

Für das Laden zuhause ist zu beachten: Schon bei 3 Ladepunkten in einer Straße kann die Stromversorgung beeinträchtigt werden. Zudem gilt es, die Eichrechtskonformität für den Straßenblock in Sachen Stromabrechnung zu checken. Ihr Flottenverantwortlicher muss auch beantworten können, ob ein- oder dreiphasige Anschlüsse in der Firma in Frage kommen.

Steuer: § 3 Nr. 46 EStG besagt: Das kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- bzw. Hybrid-Elektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern privat getragene Stromkosten erstatten, kommt ein steuerfreier Auslagenersatz zum Tragen.

Betriebskosten

Laut LeasePlan sind die Betriebskosten für ein batteriebetriebenes Fahrzeug um 712 Euro im Durchschnitt günstiger als bei einem herkömmlichen Antrieb (weniger Verschleiß, bessere Besteuerung, billiger Strom statt teures Benzin). Aber: Lassen Sie sich von Fuhrparkdienstleistern zunächst praxistaugliche Modelle rechnen, damit nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Fazit: Bringen Sie neue Modelle erst auf die Straße, nachdem Sie sich über Bedarfe, Machbarkeit und die Ladeinfrastruktur schlau gemacht haben.

Hinweis: Schauen Sie nach nationalen Förderprogrammen und regionalen vor Ihrer Haustür. Achtung: Das Dokumentieren nach Erhalt der Förderung ist mit Aufwand verbunden. Aber auch das sollte sich bei gut gemanagtem Konzept am Ende bezahlt machen.

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