"Freiwillig" in die Insolvenz
Überlegen Sie, ob Sie "im Zeichen von Corona" nicht "freiwillig" in die Insolvenz gehen. Der Grund: Wer in einer Krise rechtzeitig Insolvenz anmeldet, rettet sein Unternehmen. Das neue Insolvenzrecht gibt es her. Wer dagegen zu lange wartet und versucht sich durchzuwurschteln, für den kommt "der dicke Hammer" voraussichtlich nur ein paar Monate später. Nur: Die Chancen haben sich dann deutlich verschlechtert.
Mit einer Insolvenz in Eigenverantwortung oder mit einem Schutzschirmverfahren können Sie Ihr Unternehmen selbst weiterführen und sanieren. Die Geschäftsführung bleibt im Chefsessel. Vom Gericht wird ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt, der die Sanierung des Unternehmens überwacht. Beim Schutzschirmverfahren kann das Unternehmen sogar den Verwalter selbst aussuchen. Derzeit nutzen vor allen Dingen große Unternehmen wie Karstadt-Kaufhof diese Insolvenzverfahren. Aber sie funktionieren genauso gut bei kleineren Unternehmen.
Unternehmen muss noch zahlungsfähig sein
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen noch zahlungsfähig ist. Wenn also eine schwere Krise absehbar ist, etwa, weil ein wichtiger Kunde gekündigt hat, oder seine sicher geglaubten Aufträge stark reduzieren will, sollte ein Unternehmer eine Insolvenz in Betracht ziehen.
Gläubiger müssen überzeugt werden
Aber es wartet einen Menge Arbeit auf Sie. Im Vorhinein müssen die Gläubiger überzeugt werden. Auch sie müssen der Ansicht sein, dass der aktuelle Eigentümer und die aktuelle Führung in der Lage sind, das Unternehmen aus der Krise zu führen. Klare Kommunikation über die Lage des Unternehmens und die aufziehende Krise ist daher wichtig. Buchhaltung, Liquiditätsplanung, Fälligkeit der Forderungen und Kenntnis der Gläubiger sind vor dem Verfahren und auch während dessen von zentraler Bedeutung. Auf dieser Basis wird mit dem Insolvenzverwalter ein Restrukturierungsplan erarbeitet.
Unternehmen kommen häufig schnell wieder auf die Beine
Das Verfahren ermöglicht es häufig, ein Unternehmen schnell wieder auf die Beine zu stellen. Die Löhne für die Mitarbeiter werden während des Verfahrens von der Bundesanstalt für Arbeit bezahlt (Insolvenzgeld). Unternehmen können sich in der Insolvenz leicht von belastenden Verträgen, etwa Mietverträgen für ungenutzte Räume, trennen. Auch die Entlassung von Mitarbeitern ist einfach möglich. Viele Verfahren dauern daher nur ein halbes Jahr.
Risiko Debt-to-Equity-Swap
Ein gewisses Risiko bleibt, denn die Gläubiger können einen Eigentümerwechsel erzwingen. Die von ihnen gehaltenen Schulden werden dann in Anteile am Unternehmen getauscht (Debt-to-Equity-Swap). Auch hier gilt: Im Vorfeld offen über die Situation reden, erhöht die Sicherheit des Verfahrens.
Fazit: Unternehmer in der Krise sollten nicht unbedingt die Frist bis Ende September abwarten, sondern nach Absprache mit den Gläubigern zuvor Insolvenz anmelden, wenn es nötig und sinnvoll erscheint.