Freiwillige Pflegevorsorge: Wann sich Steuerabzüge lohnen
Freiwillige Pflegeversicherungsbeiträge sind nur steuerlich absetzbar, sofern Pflichtbeiträge den Höchstbetrag von 2800 € nicht überschreiten. Übersteigende Pflichtbeiträge schließen einen zusätzlichen Abzug aus. Der BFH bestätigte die Gesetzmäßigkeit trotz Kritik, dass die Regelung den Sonderausgabenabzug beschränkt. Erfahren Sie, warum die steuerliche Förderung privater Altersvorsorge eingeschränkt ist.
Freiwillige Beiträge zu einer Pflegeversicherung sind steuerlich absetzbar, wenn sie unter einem bestimmten Höchstbetrag liegen. Dieser Höchstbetrag für Basisvorsorgebeiträge beläuft sich auf 2.800 EUR jährlich, bei Ehegatten auf 5.600 EUR. Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zählen ebenfalls zu diesen Basisvorsorgebeiträgen. Übersteigen die Pflichtbeiträge den Höchstbetrag, sind nur diese steuerlich absetzbar...