Fristlose Kündigung wegen Cannabiskonsum
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den Joint auch in der Mietwohnung erlaubt, ändert nichts daran, dass ein bekiffter Mieter nicht den Hausfrieden stören darf. Das hat jetzt das Amtsgericht in Brandenburg klargestelllt.
Das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den Joint auch in der Mietwohnung erlaubt, bedeutet nicht, dass ein bekiffter Mieter den Hausfrieden stören darf. Das sagt das Amtsgeri...