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Fuchsrichter Logo Testwatch.de urteilt auf Stammtischniveau

VerbraucherNützer mit Leseschwäche

Gestern Stiftungssiegel, heute Aldi-Produkte: testwatch.de-Chefredakteur Jürgen Stellpflug traut sich viel zu. Foto: Screenshot
Es ist immer gut, auf den Punkt zu kommen. Wenn man ihn trifft. Bei testwatch.de ist das nicht der Fall. Vielleicht ist ihm genaues Zielen zu anstrengend, deshalb benutzt Chefredakteur und „VerbraucherNützer“ Jürgen Stellpflug lieber die Streubüchse und verschießt sein Schrot munter in die Gegend: Irgendwas wird er schon treffen. In diesem Artikel, dem vierten in Folge, setzen wir uns mit seiner Kritik an unserer Punktevergabe auseinander.

„VerbraucherNützer“ Jürgen Stellpflug lag eine Sonderausgabe der BW-Bank zum Stiftungsmanagertest der FRUCHS|RICHTER Prüfinstanz 2020 vor, in der er gelesen hatte. Auf testwatch.de notiert der Chefredakteur: „Weil unsere Anfrage nicht beantwortet wurde, können wir auch nicht sagen, warum die BW-Bank nur 84,3 von 100 Punkten bekommen hat. Denn dem Testbericht zufolge hat sie in allen Testkriterien mit der Note „sehr gut (++)“ abgeschnitten.“

Nun mag Stellpflug sein Notensystem haben, wir haben unseres. Wo bitte steht geschrieben, dass für die Note «sehr gut» die volle Punktzahl erreicht werden muss? Hilfsweise können wir auf das Punktesystem der gymnasialen Oberstufe zurückgreifen. Auch hier wird ein «sehr gut» bereits vergeben, ohne dass die Maximalpunktzahl erreicht wird. Auch innerhalb der Kultusministerkonferenz ist das Standard.

Wir empfehlen, gründlicher in die Lektüre einzusteigen

Ein wenig gründlicheres Lesen hätte außerdem geholfen, zu einem treffenderen Urteil zu kommen. Auf Seite 13 der testwatch.de vorliegenden Broschüre findet der Leser unter „Wie wir werten“ unsere Systematik: „Qualitätssymbole: Wir unterscheiden sehr gute , gute , befriedigende noch hinreichende oder unterdurchschnittliche Leistungen in den einzelnen Bewertungskategorien. Dabei ist jeweils die erreichte Höchstpunktzahl die Messlatte. Sehr gut bedeutet mindestens 90% der erreichten Höchstpunktzahl, gut mindestens 80%, befriedigend mindestens 70%. Ein X bedeutet wiederum: keine Angaben erhalten, keine Punktevergabe möglich.“

Grundsätzlich verfahren wir nach dem Prinzip: „Der Markt ist die Benchmark“. Das heißt: Wir geben nicht die Maßstäbe vor, sondern machen uns ein Bild davon, was ein Kunde beim besten Anbieter in einem Prüfbaustein an Leistung erhält. Dies ist für uns jeweils die Messlatte für die anderen Anbieter. Mehr dazu findet, wer will, hier: Testprinzipien der FUCHS|RICHTER Prüfinstanz.

Sorgfaltspflichten bei der Recherche fahrlässig verletzt

Ja und auch die für testwatch.de rätselhafte unterschiedliche Punkteangabe in Jahresranking und Ewiger Bestenliste findet ihre Auflösung in der Legende zur Ewigen Bestenliste am Fuß der Seite 17 unter „Erläuterungen: In die Werte einbezogen werden mindestens sechs Ergebnisse, die ein Anbieter erzielt hat. Diese werden jeweils in relativen Zahlen, gemessen an der Punktzahl des Top-Platzierten, dargestellt.“

Die Begründung für diese Vorgehensweise lautet: Die Anforderungen an die Anbieter sind von Jahr zu Jahr unterschiedlich, je nach Komplexität des Falles, der immer ein Echtfall ist. Um diese Unwucht auszugleichen, setzen wir das beste Jahresergebnis in der Ewigen Bestenliste stets auf 100 und passen alle übrigen Jahresergebnisse an.

Fazit: Wir können ein Urteil von testwatch.de zur Aussagekraft der Siegel der FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ nicht verhindern – es fällt unter Meinung. Wir können aber sagen und belegen: testwatch.de Chefredakteur Stellpflug urteilt vorschnell auf Basis unzureichender Informationen. Ein Urteil auf Stammtischniveau, begründet auf oberflächlicher Lektüre und daraus resultierend selbstverschuldetem Halbwissen. Das nützt keinem Verbraucher.

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