Bitte registrieren Sie sich neu, um alle nicht kostenpflichtigen Inhalte auf fuchsrichter.de einsehen zu können.
4987
Fuchsrichter Logo Volksbank Liechtenstein | Stiftungsvermögen 2017 | Qualifikationsrunde Angebotsabgabe

Volksbank in Liechtenstein: Anlagevorschlag hat deutlich Luft nach oben

Nicht qualifiziert: Volksbank Liechtenstein
Die Volksbank in Liechtenstein setzt in ihrem Anlagevorschlag für die Thussi-Drexler-Stiftung ganz auf Nachhaltigkeit. Das ist lobenswert. Dafür mangelt es anderer Stelle.

Volksbank Liechtenstein Private Banking
Feldkircher Str. 2, 9494 Schaan 
www.volksbank.li

Schaan als Sitz der Volksbank Liechtenstein ist mit 6.000 Bewohnern die bevölkerungsreichste Gemeinde des Fürstentums. Hier gibt es viele Firmen: unter anderem die größte Bierbrauerei des Landes, den Werkzeugbauer Hilti und den Lebensmittelhersteller Hilcona. Die Volksbank indes findet man bei Google unter dem Stichwort Schaan (wird im Liechtensteiner Dialekt „Schaa“ ausgesprochen) nicht, jedenfalls nicht an exponierter Stelle. Doch da sie nur gut 30 Mitarbeiter beschäftigt, ist sie selbst im Rahmen der gut 9.000 Arbeitsplätze, die Schaan bietet, keine ganz so große Nummer. Größe sagt jedoch bekanntlich nicht alles. Anfang 2005 wird das Geschäftsfeld des bis dahin ausschließlich im Private Banking tätigen Instituts auf das Retail Banking ausgeweitet. Die Dienstleistungspalette umfasst seitdem neben der Anlageberatung und Vermögensverwaltung insbesondere auch die Tätigkeiten im Kredit- bzw. Hypothekargeschäft. Außerdem werden sämtliche Dienstleistungen einer modernen Universalbank angeboten. Der Kundenkreis stammt im Wesentlichen aus Liechtenstein, der Schweiz, Deutschland und Österreich. Die Volksbank Liechtenstein ist eine 100prozentige Tochter der Österreichischen Volksbank Vorarlberg eG.

Das Angebot

Respektvoll, regional, weitsichtig: Mit diesem Wertekanon wird der Leser des Anlagevorschlags begrüßt, was durchaus zu einem Bonuspunkt führt. Als kleine Bank ist man auf starke Partner angewiesen, die auch gleich genannt werden, etwa BCA Research, Union Investment sowie Analystenpools der größten Investmentbanken der Welt, wie Goldman Sachs, Morgan Stanley oder JP Morgan.
Sympathisch ist auch, dass man diese Werte tatsächlich lebt und etwa auf eine Vielzahl von Dingen bewusst verzichtet. So sei man, ist zu lesen, kein technischer Analyst und „Markettimer“, kein Anlageentscheider auf Grund von computerbasierten Modellen und Rückrechnungen, kein Händler von Rohstoffen mittels Futures, kein Anleger in Lebensmittelkontrakte und kein Spekulant mittels exotischer Produkte sowie Derivaten, welche keine Absicherungszwecke verfolgen. Sehr, sehr gut!

Kaum Auseinandersetzung mit Stiftungsthemen

Der eigentliche Vorschlag allerdings hat noch deutlich Luft nach oben. Er ist unscharf in der Darstellung der Renditen und setzt sich insgesamt unzureichend mit Stiftungsthemen der Vermögensverwaltung auseinander. Zudem ist eine nicht ausreichende Differenzierung der ordentlichen und außerordentlichen Erträge zu erkennen. Zwar ist am Ende irgendwie dann doch beinahe alles Wesentliche drin, aber so recht glücklich macht das Ganze nicht. Im Einzelnen will man folgendermaßen investieren: 52% Anleihen, 20% Aktien, 15% Liquidität und 13% Alternative Investments. Nach Abzug der Kosten in Höhe von 0,8% p.a. und vor Inflation ergibt sich laut Volksbank Liechtenstein eine jährliche Ausschüttung von ca. 70.500 Euro bei einer Nettorendite von 2,35%.

Allgemeine Informationen

Die Volksbank Liechtenstein selbst bietet keine Stiftungsberatung an. Auf der Homepage sind keine Stiftungsinformationen ersichtlich, da diese Dienstleistung nur über Netzwerkpartner angeboten. Bei einem konkreten Kundenbedürfnis stellen die Private Banking Berater den Kontakt zu den Netzwerkpartnern her, einem Anwalt und zwei Treuhandunternehmen. Die weitere Betreuung erfolgt dann gemeinschaftlich. Etwa 40 Fachleute kümmern sich um die Stiftungen. Durch die unterschiedlichen Netzwerkpartner könne man alle Themen rund um das Stiftungsthema abwickeln, ist zu lesen. Die Kapitalanlage bzw. Vermögensverwaltung wird von der Volksbank Liechtenstein übernommen. Die Mitarbeiter im Private Banking werden laufend geschult, auch intern durch die Netzwerkpartner. Entsprechend haben alle Private Banking-Berater bei der Volksbank Grundkenntnisse im Stiftungsbereich. Nach dem Erkennen der Kundenbedürfnisse erfolgt die Weiterleitung an die gewünschte Kanzlei. Ein wirklich großes Thema ist die nachhaltige Anlage. Es gibt einen zweistufigen Analyseprozess, sodass neben klassischen Finanzanalysen und Produktauswahlprozessen auch eine Analyse der sozialen, ökologischen sowie „Governance“-Kriterien (ESG-Kriterien) stattfindet. Neben konsequenten ESG-Analysen für alle Investments werden in sämtlichen Vermögensverwaltungsstrategien strenge Ausschlusskriterien angewendet, die sich am Norwegischen Pensionsfonds orientieren – z.B. keine Investitionen in Rüstungs- und Tabakunternehmen.

HINWEIS:Die Volksbank Liechtenstein nimmt am Performance-Projekt IV (Vermögensverwaltung) von Dr. Jörg Richter und Verlag FUCHSBRIEFE teil.

Fazit
Auch wenn der konsequent nachhaltige Ansatz beeindruckt: Um zu überzeugen und ganz vorn zu landen, fehlt dem Vorschlag der Volksbank Liechtenstein der Nachweis, dass man sich inhaltlich wirklich auf die Anforderungen von Stiftungen allgemein und der Thussi-Drexler-Stiftung im Besonderen einlässt.

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Automatische Verlängerung des Mietvertrags durch Weiterwohnen

Räumung nach einem Aufhebungsvertrag

Mieter bleiben nach Vertragsende einfach in der Wohnung und pochen auf eine Verlängerungsklausel aus dem BGB? Eine gute Formulierung kann diese automatische Verlängerung verhindern.
  • Fuchs plus
  • Vermieter können Mini-PV-Anlagen kaum verhindern

Balkonkraftwerk: Vermieter haben schlechte Karten

Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften hadern noch immer mit der letzten Novelle zum Gesetz zumWohnungseigentum aus dem Jahr 2024. Mieter benötigen zwar immer noch die Zustimmung des Vermieters für die Installation eines Balkonkraftwerks (BKW) oder Mini-PV-Anlage. Haftungsrisiken oder eine optische Verschandelung der Fassade reichen aber für die Verweigerung einer Zustimmung nicht aus, wie das Amtsgericht (AG) Hamburg-Wandsbek entschied.
Zum Seitenanfang