"Als Beschwerde gilt jede Äußerung von Unzufriedenheit, die eine natürliche oder juristische Person (Beschwerdeführer) an die Bank im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsaktivität richtet. Dabei
Die FUCHSBRIEFE Prüfinstanz beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit der Frage, wie nachhaltig vermögende Kunden beraten werden. Seit dem ersten Nachhaltigkeits-Rating im Jahr 2011 („Wer kann nachhaltig?“) hat sich das Bild stetig weiterentwickelt. Heute unterscheiden wir fünf Entwicklungsstufen, die inhaltlich klar gefasst und mit eingängigen Begriffen versehen sind. Welche Institute werden sich dieser Herausforderung in diesem Jahr wohl stellen?
Monitoring bestätigt positiven Eindruck bei der TOP Vermögen AG
Die TOP Vermögen AG gewährt der FUCHSBRIEFE PRÜFINSTANZ Einblick in ihre Organisations- und Beschwerdestrukturen. Der Vermögensverwalter aus Starnberg setzt auf persönliche Kundenbeziehungen, kurze Entscheidungswege und eine ausgeprägte Empfehlungskultur. Vertrauensampel und die Ampel zu Selbstauskunft stehen auf Grün. Lesen Sie hier.
Wer den ESG-Zug bereits auf dem Abstellgleis sieht, sollte nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz blicken. Drei aktuelle Studien zeichnen ein anderes Bild. Banken, Vermögensverwalter und Fondsanbieter ziehen sich nicht aus nachhaltigen Finanzthemen zurück. Sie verlagern den Fokus. Klimarisiken, Transformationspläne, ESG-Daten und regulatorische Nachweise rücken in den Mittelpunkt. Aus einem Marketingbegriff wird zunehmend ein Instrument der Steuerung. Damit beginnt eine neue Stufe.
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