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Bethmann muss Schiffsfondsanleger auszahlen

Die Anwaltskanzlei AKH-H Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann meldet, die Bethmann Bank AG müsse einer Schiffsfondsanlegerin 84 000 Euro an Schadensersatz bezahlen. In dem erstrittenen Urteil vom 16.01.2018 (Az. 38 O 21/17) habe das Landgericht Berlin die Bethmann Bank AG zur kompletten Rückabwicklung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich die Anlegerin aufgrund der Anlageberatung durch die Rechtsvorgängerin der Bethmann Bank AG, der LGT Bank in Liechtenstein & Co. OHG, im Januar 2007 an dem geschlossenen Containerschiffsfonds „MS Buxwind“ des Emissionshauses GEBAB mit einem Betrag in Höhe von 100.000,00 Euro beteiligt. Das Landgericht Berlin habe die Bethmann Bank AG zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Beteiligung der Anlegerin an dem geschlossenen Schiffsfonds MS “Buxwind“ verurteilt.

Anmerkung Prüfinstanz

Der Fall ist aus zweierlei Gründen für die Vertrauenswürdigkeit der Bethmann Bank ohne Bedeutung: 1. handelt es sich um ein übernommenes Problem, aufgrund der Firmenübernahme der LGT Bank Deutschland. 2. Zum anderen hat die Bethmann Bank bereits glaubwürdig gemacht, dass ein solcher Fall heute nicht mehr vorkommen sollte, da sie ihre Beratung zu geschlossenen Beteiligungen mittlerweile grundlegend umgestellt hat (siehe Trusted Wealth Manager Kommentar vom 8.5.2017). Die Vertrauensampel bleibt daher auf Grün geschaltet.
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