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Commerzbank beschreibt und belegt Kundenaufklärung zu Provisionen

Im Juni 2016 hatten wir die Commerzbank um Auskunft zu ihrer Vorgehensweise bei der Aufklärung der Kunden bzgl. Provisionen gebeten. Die Commerzbank ist dem nun nachgekommen. Ein zwischenzeitliches Schreiben der Prüfinstanz vom September 2016 hatte die zuständige Abteilung nicht erreicht. Anlass war ein BGH- Urteil vom 15. März 2016 (Az: XI ZR 122/14), dass die Revision der Commerzbank AG zurückwies und deren Pflicht zur Rückabwicklung eines Anlagegeschäfts sowie die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen bestätigte. Die Commerzbank war mit der Vermittlung einer Anlage an einem Medienfonds beauftragt worden. Die Commerzbank hat Ihrem Schreiben an die Prüfinstanz eine anonymisierte tatsächliche Zeichnung beigefügt sowie die zugehörige Kundenaufklärung. Das Entgelt wird als Prozentsatz bezogen auf die Höhe der jeweils vermittelten Nominaleinlage genannt. Darüber hinaus, so die Bank, gab es bereits seit 2009 ein Beratungsprotokoll, in dem diese Einzelheiten nochmals festgehalten wurden.

Anmerkung Prüfinstanz

Wir haben die Beitrittserklärung zum Fonds geprüft. Sie überzeugt uns nicht. Darin verpflichtet sich der Zeichner u.a. zur Zeichnung eines Aufgeldes / Agios von 5% auf die Nominaleinlage. Wem dieses Aufgeld zufließt und warum es erhoben wird, wird allerdings nirgends erläutert. Vielmehr könnte der Zeichner auf den Gedanken kommen, das Aufgeld gehe der Beteiligungsgesellschaft zu. Hier wäre mehr Transparenz mehr als wünschenswert. Die Bank müsste belegen, dass der Kunde konkret erfährt, was die Kosten der Beteiligungen sind und (!) was die Bank konkret am Abschluss verdient. Dies muss mindestens ein Prozentsatz von der Zeichnungssumme sein, besser noch zusätzlich der absolute Betrag. Das Agio ist ja nur die Außenprovision. Hinzu kommt grundsätzlich die Innenprovision, die der Kunde so nicht sehen kann und die auch je Vermittler variiert. Die Bank bekommt aufgrund ihrer Größe meist mehr als ein kleiner Vermittler. Typisch sind z. B. 5 % Außenprovision plus 4 Innenprovision = 9 % der Zeichnungssumme. Das heißt: Bei 100.000 Euro Zeichnungssumme müsste nach Ansicht der Prüfinstanz stehen : 9% erhalten wir (die Bank), und noch besser: Wir erhalten 9.000 Euro Vermittlungsprovision. Wir weisen die Commerzbank auf unsere Position hin und bitten dazu um einen Telefontermin.
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