OLG Köln verurteilt Sparkasse KölnBonn wegen Falschberatung zu einem Schiffsfonds
Die Sparkasse KölnBonn hat Anleger unzureichend über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln festgestellt. Es hat die Sparkasse KölnBonn zur Rückabwicklung der Beteiligung an einem Schiffsfonds (Az. 13 U 124/15) verurteilt. Vorgeworfen wurde der Bank auch die fehlende Aufklärung über Provisionen. Neben der Zahlung von 36.000 Euro erhalten die Kläger laut Urteil Zinsen auf das Kapital ab Prozessbeginn. Die Provisionen, im Fachjargon Rückvergütungen oder Kick-Backs genannt, die an die Bank bei Abschluss des Vertrages geflossen sind, wurden nicht benannt.
Laut Anwalt der Klägerseite seien die Ausschüttungen von Beginn an weit hinter den Prognosen zurück- und seit 2008 sogar komplett ausgeblieben - und das, obwohl sich die Eheleute die Erträge als Teil der Altersvorsorge erhofft hatten.