Drogerienunternehmer Erwin Müller verklagt die Bank J. Safra Sarasin auf Schadenersatz. Prozessstart sei am 10. April 2017, berichten verschiedene Medien. Es geht um 50 Mio. Euro. Müller investierte das Geld in einen Cum-Ex-Fonds der Bank. Der Fiskus stoppte die Vorgehensweise der Cum-Exgeschäfte – im Kern die Mehrfachrückerstattung von Mehrwertsteuern. Der Fonds floppte.
Anmerkung Prüfinstanz
Es muss abgewartet werden, was der Prozess ans Tageslicht bringt. Auch, welche Dependancen der Bank Sarasin verwickelt gewesen sind. Und ob der Kunde das Risiko kannte, das mit diesen Geschäften verbunden war. Ahnungslosigkeit wird man einem Unternehmer wie Müller kaum unterstellen wollen. Dass diese Geschäfte legal, aber vielleicht nicht legitim waren und von daher ein Risiko drohen konnte, liegt auch nahe. Die Frage wird sein, was Müller überhaupt wusste und ob, wie bisher durchklang, sie den Unternehmer gar nicht umfänglich über das Anlagevehikel aufgeklärt hatte. Aber investiert man dann einen so hohen Betrag? Zumindest ist nicht sogleich ersichtlich, dass die Bank bei Beratung und Durchführung dieser Geschäfte den Kunden übervorteilen wollte. Sollte sich die Behauptung des Klägers als richtig erweisen, er sei unter Vorspiegelung falscher Behauptungen und einem Renditeversprechen von zwölf Prozent zu dem Investment überredet worden, sähen wir dies äußerst kritisch. Zunächst bleibt unsere Vertrauensamel auf Grün blinkend.