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Rückmeldung zum OLG-Kickback-Urteil

M.M. Warburg meldet auf unsere Anfrage zum OLG-Kickback-Urteil zurück: Wir teilen Ihnen mit, dass wir die sich aus der Rechtsprechung und den rechtlichen Regelungen ergebenden Anforderungen zur Information über Kosten und Zuwendungen umfassend erfüllen.

Anmerkung Prüfinstanz

Warburg sorgt u.E. nicht für die nötige Transparenz. Die Bank teilt nicht mit, ob und wie Prozesse verändert wurden, um zu erfüllen, was man behauptet zu tun. Das ist nicht überzeugend. Andererseits verweigert die Bank auch nicht die Antwort – Voraussetzung, dass wir die Ampel auf Rot schalten. Unsere Vertrauensampel bleibt daher auf Gelb.

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