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Sparkasse Köln Bonn gewährt Einsicht in anonymisiertes Beratungsprotokoll und die ab 2018 genutzte Geeignetheitserklärung

Im Zuge der Prüfung des Beratungsprozesses bei der Sparkasse KölnBonn durch die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ hat die Sparkasse ein anonymisiertes Beratungsprotokoll aus dem Jahr 2016 vorgelegt sowie ein Geeignetheitsprotokoll (nach MIFID 2), wie es heute gesetzlich vorgeschrieben ist. Darin werden möglichen Risiken eines Produktes verständlich erläutert, ebenso die erhaltenen Provisionen aufgeschlüsselt.

Anmerkung Prüfinstanz

Die Prüfinstanz geht davon aus, dass unter der vorgeschriebenen Verwendung der Geeignetheitserklärung in der vorgelegten Art und Weise Kunden derzeit und künftig davon ausgehen können, dass sie ordnungsgemäß und detailliert über erhaltene Provisionen der Sparkasse informiert werden. Anderweitige Hinweise aus Fachanwaltskreisen, von Mitarbeitern oder Kunden sind uns nicht bekannt geworden. Unter diesen Umständen schalten wir die Ampel zur Selbstauskunft und die Vertrauensampel auf Grün.
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