Sparkasse Köln Bonn gewährt Einsicht in anonymisiertes Beratungsprotokoll und die ab 2018 genutzte Geeignetheitserklärung
Im Zuge der Prüfung des Beratungsprozesses bei der Sparkasse KölnBonn durch die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ hat die Sparkasse ein anonymisiertes Beratungsprotokoll aus dem Jahr 2016 vorgelegt sowie ein Geeignetheitsprotokoll (nach MIFID 2), wie es heute gesetzlich vorgeschrieben ist. Darin werden möglichen Risiken eines Produktes verständlich erläutert, ebenso die erhaltenen Provisionen aufgeschlüsselt.