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Wegen fehlerhafter Vermögensverwaltung: Schadensersatzklage gegen Merck Finck & Co.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat Ende Juni 2016 Merck Finck & Co. oHG Privatbankiers für eine Mandantin auf Schadensersatz i.H.v. 210.000 EUR verklagt. Den Vermögensverwaltern wird vorgeworfen, entgegen der im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbarten Pauschalvergütung den geschlossenen Fonds Alpha Patentfonds empfohlen zu haben, der mit hohen Provisionen versehen war. Trotz schriftlich vereinbarten Vorrangs der Risikoeingrenzung vor einer Renditemaximierung soll Merck Finck die Kundin nicht über die mit der Beteiligung verbundenen zahlreichen Risiken aufgeklärt haben. Auch unterblieb laut Vorwurf ein Hinweis, dass die Beteiligungen nicht im Rahmen der Vermögensverwaltung, sondern aufgrund einer separaten Anlageberatung erworben wurden. Dadurch habe Merck Finck erhebliche Provisionszahlungen generiert, so der Vorwurf.

Anmerkung Prüfinstanz

Sollte das Gericht der Darstellung von Rotter Rechtsanwälte folgen, so hat Merck Finck gegen vereinbarte Anlageziele der Kundin verstoßen. Ein schwerwiegender Vorwurf. Bisher liegt jedoch lediglich die Klageschrift vor. Weder hat sich das Gericht zu den Erfolgsaussichten der Klage geäußert, noch hat Merck Finck selbst Stellung zu den Vorwürfen bezogen. Wir werden dem Vorwurf nachgehen und insbesondere klären, wie lange die Tat selbst zurückliegt. In der Zwischenzeit könnte die Bank – ungeachtet der Richtigkeit des Vorwurfs – ihr Beratungsprocedere bereits grundlegend überarbeitet haben und interne Standards implementiert, die es unwahrscheinlich machen, dass ein solcher Vorfall überhaupt heute eintreten könnte. Ein entsprechend verändertes Procedere und die Maßnahmen, mit denen die Einhaltung überprüft wird, wäre von Seiten der Bank nachzuweisen.Unsere Ampel schaltet zunächst auf grün blinkend.

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