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Wieder ein Schiffsfonds: Deutsche Bank soll systematisch betrogen haben

In einem Verfahren um den gescheiterten und für die Anleger verlustreichen Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 hat das Landgericht Heilbronn die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG zur Rückabwicklung der Fondsanlage und zur Zahlung von rund 14.300 Euro (zzgl. Zinsen) an einen geschädigten Anleger, der auf Schadensersatz wegen Falschberatung geklagt hatte, verurteilt. Das gab heute (9.1.2018) die den Anleger vertretende Kanzlei Kälberer & Tittel bekannt. Der sei laut Urteil von allen weiteren Schäden oder Nachteilen aus dieser Beteiligung freizustellen (Urteil vom 01.12.2017, Az. Bi 6 O 154/17). Das Landgericht hat das Urteil noch nicht veröffentlicht. Wir bemühen uns um Einsichtnahme.

Anmerkung Prüfinstanz

Die Vorwürfe der Kanzlei wiegen schwer. Danach hätten Deutsche Bank-Mitarbeiter systematisch die Prospekte an die betroffenen Anleger zu spät – am Tag der Zeichnung – ausgehändigt und dies auch noch schriftlich dokumentiert. Aus Sicht der Gerichte sei dieser Termin eindeutig zu spät. Dennoch habe die Bank vor Gericht einen anderen Termin als Übergabetermin des Prospekts behauptet. Das soll das Gericht in seinem Urteil als versuchten Prozessbetrug bewerten. Ob die rechtzeitige Übergabe des Prospekts die Fehlinvestition der Anleger verhindert hätte, sei einmal dahingestellt. Dennoch hatten sie offenbar nicht genügend Zeit, sich mit der Anlage auseinanderzusetzen und standen schließlich unter Handlungsdruck.

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