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Datenschutz und interne Prüfung

Panne bei Metzler: Pressestelle schafft Transparenz und klärt Datenschutzvorfall auf

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Beim Bankhaus Metzler ist es Mitte Februar 2026 zu einem Datenschutzvorfall gekommen. Unverschlüsselte und nicht anonymisierte Gehaltsdaten eines Teils der Belegschaft wurden versehentlich an eine externe Projektmitarbeiterin übermittelt. Die Bank bestätigte den Vorfall, informierte die Aufsichtsbehörde sowie die Mitarbeitenden und leitete interne Prüfungen ein. Der zeitliche Ablauf zeigt, wie der Fehler entdeckt, gemeldet und aufgearbeitet wurde.

Das Bankhaus Metzler wurde 1674 gegründet und zählt zu den ältesten privat geführten Banken Deutschlands. Das unabhängige Institut mit Sitz in Frankfurt am Main ist in den Bereichen Private Banking, Asset Management, Investment Banking und Kapitalmärkte tätig und beschäftigt rund 800 Mitarbeitende.

Mitte Februar 2026 kam es innerhalb der Personalabteilung des Hauses zu einer fehlerhaften Datenübermittlung. Am 18. Februar wurden Gehalts- und weitere Beschäftigtendaten unverschlüsselt und nicht anonymisiert an eine externe Projektmitarbeiterin eines Dienstleisters übermittelt.

Berechtigte Empfänger – falsche Form der Übermittlung

Nach Darstellung des Bankhauses war der empfangende Mitarbeitende des Dienstleisters grundsätzlich berechtigt, die entsprechenden Informationen zu erhalten. „Vorgesehen war jedoch eine Übermittlung in verschlüsselter und anonymisierter Form“, erklärte die Pressestelle. Die tatsächlich erfolgte Übermittlung entsprach damit nicht den internen Sicherheitsvorgaben.

Metzler betonte in seiner Stellungnahme: „Das Bankhaus Metzler bedauert diesen Vorfall ausdrücklich. Der Schutz der Daten unserer Mitarbeitenden hat für uns höchste Priorität.“ Nach interner Prüfung habe man alle potenziell betroffenen Mitarbeitenden transparent und umfassend informiert.

Sofortige Reaktion nach Feststellung des Fehlers

Laut Pressestelle bemerkte der Mitarbeitende des Dienstleisters das Versehen unmittelbar nach Erhalt der Daten. Die Informationen seien sofort gelöscht und der Vorfall unverzüglich gemeldet worden.

„Die Daten sind weder weitergeleitet noch veröffentlicht worden, und es gibt auch keine Hinweise auf eine darüberhinausgehende Verbreitung oder einen Missbrauch der Daten“, teilte das Institut mit. Entsprechende Erkenntnisse lägen nach derzeitiger Prüfung nicht vor.

Meldung an Aufsichtsbehörde und interne Analyse

Das Bankhaus Metzler informierte nach eigenen Angaben zeitnah die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Parallel dazu habe das Institut den Sachverhalt intern aufgearbeitet.

Die Bank ordnet den Vorfall als „individuellen menschlichen Fehler“ ein. Eine weitergehende forensische und prozessuale Analyse solle dazu beitragen, den genauen Ablauf nachvollziehbar zu machen.

Schulungen und Präventionsmaßnahmen

Als Reaktion auf den Vorfall habe Metzler alle Mitarbeitenden mit Zugriff auf sensible, insbesondere personenbezogene Daten erneut auf die hohen Standards der sicheren Datenverarbeitung hingewiesen. Zusätzlich seien Schulungen durchgeführt worden.

Diese Schulungen hätten insbesondere die Themen Datenschutz, sichere Datenübermittlung und Fehlervermeidung zum Inhalt gehabt. „Wir nehmen diesen Vorfall sehr ernst und setzen alles daran, um die Wiederholung eines solchen Fehlers zu verhindern“, erklärte die Pressestelle abschließend.

Der Datenschutzvorfall beim Bankhaus Metzler nahm Mitte Februar 2026 seinen Ausgang und wurde nach Angaben des Instituts zeitnah erkannt, gemeldet und intern kommuniziert. Die Bank informierte sowohl die Aufsichtsbehörde als auch die betroffene Belegschaft und leitete Prüf- und Schulungsmaßnahmen ein. Wie viele Mitarbeitende betroffen waren, ist weiterhin nicht abschließend bekannt.
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