Razzia bei der Deutschen Bank: Cum-Cum-Verdacht belastet den Branchenprimus
Die Deutsche Bank steht erneut im Fokus der Ermittlungsbehörden. Am 22. Juli durchsuchten Ermittler der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Steuerfahnder die Frankfurter Konzernzentrale sowie weitere Standorte. Die zuständige ZeFin NRW bestätigte ein Ermittlungsverfahren und Durchsuchungen in Frankfurt und andernorts. Zu den Vorwürfen äußerten sich die Behörden wegen des Steuergeheimnisses nicht.
Die Deutsche Bank bestätigte die Maßnahme. Nach Angaben des Instituts beziehen sich die Ermittlungen auf Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010. Das Geldhaus betont, in dem Verfahren als Rechtsnachfolgerin der Postbank beziehungsweise als Drittbetroffene betroffen zu sein und vollumfänglich mit den Behörden zusammenzuarbeiten.
Postbank-Geschäfte im Mittelpunkt
Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR, WDR, Welt und Business Insider stehen mutmaßliche Cum-Cum-Geschäfte der damaligen Postbank im Fokus. Dabei prüfen die Ermittler, ob Steuererklärungen unvollständig oder fehlerhaft gewesen sein könnten. Die fraglichen Transaktionen sollen aus der Zeit stammen, bevor die Postbank vollständig in den Deutsche-Bank-Konzern integriert wurde.
Mehrere Medien berichten übereinstimmend, dass zehn ehemalige Führungskräfte der Postbank als Beschuldigte geführt werden. Die Behörden selbst haben diese Zahl bislang nicht offiziell bestätigt. Nach Medienangaben gehen die Ermittler von einem möglichen Steuerschaden von mehr als 350 Millionen Euro aus. Einzelne Berichte beziffern die Summe auf rund 375 Millionen Euro.
Was Cum-Cum-Geschäfte ausmacht
Bei Cum-Cum-Transaktionen werden Aktien rund um den Dividendenstichtag zwischen in- und ausländischen Investoren verschoben, um steuerliche Vorteile bei der Kapitalertragsteuer zu erzielen. Anders als Cum-Ex-Geschäfte waren solche Konstruktionen nicht grundsätzlich verboten. Finanzverwaltung, Gerichte und Ermittlungsbehörden bewerten viele dieser Modelle heute jedoch deutlich kritischer als noch vor einigen Jahren. Der Bundesfinanzhof hatte bereits 2015 entschieden, dass bestimmte Cum-Cum-Strukturen steuerlich unzulässig sind.
Schätzungen zufolge entstand dem deutschen Fiskus durch Cum-Cum-Geschäfte insgesamt ein Schaden von bis zu 28 Milliarden Euro. Die juristische Aufarbeitung dauert bis heute an und beschäftigt zahlreiche Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden.
Operativ robuste Bank
Für die Deutsche Bank kommen die Ermittlungen trotz einer operativ starken Entwicklung ungelegen. Das Institut hat seine Profitabilität in den vergangenen Jahren deutlich verbessert; die Aktie notierte zuletzt bei rund 31 Euro. Auswirkungen auf Kunden, Einlagen, Filialbetrieb oder Online-Banking gibt es nach aktuellem Stand nicht. Offen bleibt, ob die laufenden Ermittlungen später zu Anklagen, Steuernachforderungen oder Bußgeldern führen werden.