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Wie die FUCHSBRIEFE Prüfinstanz bewertet

TOPs 2027 im Überblick: Der Bewertungsprozess

Illustriert mit Microsoft Copilot
Die TOPs 2027 der FUCHSBRIEFE Prüfinstanz bewertet die Leistungen von Beratern und Banken konsequent aus der Perspektive eines Kunden. Maßgeblich ist dabei der Eindruck, den ein Anbieter im ersten Kontakt hinterlässt. Wie bei einem Vorstellungsgespräch besteht nur eine Gelegenheit, Kompetenz, Professionalität und Kundenorientierung überzeugend darzustellen. Deshalb richtet die Prüfinstanz den Auswahlprozess konsequent an Beratungsgespräch und Anlagekonzept als zentralen Exzellenzstufen aus.

TOPs 2027 – Vermögensmanager im Test: Wie wir werten

Vermögensmanagement zählt zu den anspruchsvollsten individuellen Finanzdienstleistungen. Berater entwickeln Lösungen, die die persönlichen Ziele eines Kunden auf Grundlage seines Vermögens möglichst präzise erfüllen sollen. Da sich Vermögenssituationen, Zielsetzungen und Anforderungen unterscheiden, variieren auch die Erwartungen an Berater und die dahinterstehenden Organisationen.

Die FUCHSBRIEFE Prüfinstanz untersucht deshalb seit 2003 im Rahmen ihrer Praxistests, ob Anbieter ihr Leistungsversprechen in der Beratung und im Investmentprozess tatsächlich einlösen. Die Markttests erfassen Banken und Vermögensmanager mit Sitz in Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden. Unter dem Leitmotiv „Wir machen Exzellenz im Private Banking transparent“ analysiert die FUCHSBRIEFE Prüfinstanz, wie Anbieter konkrete Kundenanforderungen und Beratungsaufgaben lösen.

Das Auswahlverfahren

Die Prüfinstanz setzt bei den Vermögensmanager-Tests auf ein zweistufiges Auswahlverfahren.

Qualifikationsrunde: Beratungsgespräch (40 %) und Anlagevorschlag aus Kundensicht (10 %)

Der Weg in die Endrunde führt über das Erstberatungsgespräch und den anschließenden Anlagevorschlag. An der Vorauswahl nehmen jährlich 60 bis 175 Anbieter aus sechs Ländern teil. Die FUCHSBRIEFE Prüfinstanz trifft die Auswahl und informiert die Institute nicht über ihre Teilnahme am Test.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Anbieter den Kunden fachlich und persönlich überzeugen. Bewertet werden sowohl die Qualität des Erstberatungsgesprächs als auch die Wirkung des Anlagevorschlags aus Kundensicht. Nur Vermögensmanager, die bis dahin mindestens und zusammengenommen rund 40 Prozent der jeweils erzielten Bestleistung erreichen, qualifizieren sich für die Endrunde. Falls Selbstselektion stattfindet, kann es Nachrücker geben. Die Ergebnisse der Vorauswahl veröffentlicht die Prüfinstanz fortlaufend in den Rating-News.

Der Bewertungsbaustein Transparenz (15 %)

Die Transparenz fließt mit 15 Prozent in die Gesamtwertung ein, entscheidet jedoch nicht über die Qualifikation für die Endrunde. Sie zeigt, wie offen und nachvollziehbar Anbieter Kennzahlen, Unternehmensdaten und weitere relevante Informationen veröffentlichen. In die Bewertung gehen außerdem die Teilnahme an einem Performance-Projekt der FUCHSBRIEFE Prüfinstanz sowie Kriterien der Vertrauenswürdigkeit („Trusted Wealth Manager“) ein. Gerade vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen an Nachhaltigkeit gewinnt die transparente Kommunikation gegenüber Kunden und weiteren Anspruchsgruppen zunehmend an Bedeutung.

Anbieter, die ihre Leistungen umfassend offenlegen, verbessern ihre Chancen auf eine hohe Bewertung. Häuser, die Informationen nur eingeschränkt bereitstellen, erzielen entsprechend geringere Punktzahlen. Die Prüfinstanz wertet alle eingereichten Transparenz-Fragebögen aus. Anschließend addiert sie die Ergebnisse der einzelnen Testbereiche und ermittelt die Gesamtsieger sowie die Bestplatzierten in Ländern, Regionen und Städten.

Qualitätssymbole

Die Bewertung unterscheidet zwischen sehr guten, guten, befriedigenden, hinreichenden und unterdurchschnittlichen Leistungen. Grundlage ist jeweils die erreichte Höchstpunktzahl der Kategorie. Als sehr gut gelten Ergebnisse ab 90 Prozent der Bestleistung, als gut Ergebnisse ab 80 Prozent und als befriedigend Ergebnisse ab 60 Prozent. Ein Strich kennzeichnet fehlende Angaben und damit eine nicht mögliche Bewertung.


Die fünf Prüfkategorien: Die Anforderungen im Detail

Die Erstberatung umfasst mündliche und schriftliche Bestandteile. Insgesamt bewertet die Prüfinstanz fünf Kategorien.

1. Das (Erst-)Beratungsgespräch (40 %)

Mit 40 Prozent besitzt das Beratungsgespräch die höchste Gewichtung. Der Prozess beginnt üblicherweise mit der Kontaktaufnahme und einem ausführlichen Telefonat. Anschließend folgt ein persönliches Beratungsgespräch, das heute häufig per Videokonferenz stattfindet. Bewertet werden sowohl die Qualität des Beratungsprozesses als auch die Leistung des Beraters. Maßgeblich sind dabei zwei Kompetenzfelder:

  • Emotionale Kompetenz: Wie gut erkennt der Berater Bedürfnisse, Erwartungen und Wünsche des Kunden? Wie zielgerichtet und verständlich kommuniziert er?
  • Fachliche Kompetenz: Wie sorgfältig analysiert der Berater die Kundensituation? Erkennt er das eigentliche Kernanliegen? Entwickelt er tragfähige Lösungsansätze und vermittelt Orientierung bei fachlichen Fragen?

2. Der Anlagevorschlag aus Kunden-/Laiensicht (10 %)

Der Anlagevorschlag geht mit 10 Prozent in die Gesamtwertung ein. Aus Sicht des Kunden wird bewertet, ob Angaben vollständig und korrekt wiedergegeben werden. Zusätzlich prüft die Bewertung die Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Kundenorientierung des Vorschlags. Entscheidend ist außerdem, ob sich die Anlagestruktur nachvollziehbar aus den definierten Kundenwünschen ableitet.

3. Die Transparenz (15 %)

Die Transparenz trägt 15 Prozent zur Gesamtwertung bei. Berücksichtigt werden unter anderem Angaben zur Institutsgruppe, zum Dienstleistungsangebot, zu verwalteten Vermögen, Kundensegmenten, Einstiegsgrößen, Produkten, Investmentprozessen und Kosten. Innerhalb dieser Kategorie entfallen:

  • 10 % auf den Transparenz-Fragebogen,
  • 3 % auf die Teilnahme am Performance-Projekt,
  • 2 % auf die Bewertung der Vertrauenswürdigkeit („Trusted Wealth Manager“).

4. Die mündliche Prüfung – Beauty Contest (20 %)

Der Beauty Contest fließt mit 20 Prozent in die Gesamtwertung ein. Dabei überprüft die Prüfinstanz die fachliche Leistungsfähigkeit des Beratungsteams.

Bewertet werden die Organisation des Vortrags, das Zeitmanagement, die Rollenverteilung innerhalb des Teams sowie die Qualität des präsentierten Anlagekonzepts. Darüber hinaus analysiert die Jury, ob das Team Fachfragen fundiert, schlüssig und nachvollziehbar beantwortet.

5. Die Investmentkompetenz (15 %)

Die Investmentkompetenz besitzt ein Gewicht von 15 Prozent. In dieser Kategorie untersucht der Analysepartner Quanvest die vorgeschlagenen Portfolios detailliert.

Die Bewertung konzentriert sich auf Diversifikation, Portfolioaufbau, Gewichtung der Anlageklassen, Effizienz der eingesetzten Instrumente sowie die Kostenstruktur. Darüber hinaus analysiert die Prüfinstanz mögliche Managerrisiken, die Berücksichtigung individueller Kundenanforderungen – etwa Nachhaltigkeitspräferenzen – sowie die Qualität und Nachvollziehbarkeit des Investmentprozesses.

Ewige Bestenliste

Neben der aktuellen Leistungsfähigkeit berücksichtigt die Ewige Bestenliste die Konstanz über viele Jahre hinweg. Sie macht sichtbar, welche Anbieter dauerhaft hohe Qualitätsstandards erreichen und diese unabhängig von einzelnen Niederlassungen oder Marktphasen bestätigen.

Die Methodik der FUCHSBRIEFE Prüfinstanz verbindet qualitative und quantitative Bewertungsansätze zu einem mehrstufigen Prüfverfahren. Mit den Gewichtungen von Beratungsgespräch (40 %), Beauty Contest (20 %), Transparenz (15 %), Investmentkompetenz (15 %) und Anlagevorschlag (10 %) erfasst sie sowohl Beratungsqualität als auch fachliche Substanz. Ziel ist eine belastbare, nachvollziehbare und vergleichbare Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Vermögensmanagern.
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