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Vertrauenswürdigkeit laufend überprüft

Vermögensverwalter lernen aus Fehlern

Die Private Banking Prüfinstanz überprüft seit Anfang 2016 in einem permanenten Prozess die Vertrauenswürdigkeit von Vermögensmanagern. Die Anzahl der der als vertrauenswürdig eingestuften Häuser entwickelt sich sehr erfreulich. Aber es gibt auch ein trübes Spiegelbild.
Die Anzahl vertrauenswürdiger Vermögensverwalter hat sich im Jahresverlauf deutlich erhöht. Konnten wir vor einem Jahr erst 18 Anbieter in diese Kategorie einordnen, sind es in diesem Jahr bereits 35. Unsere Datenbank umfasst aktuell 321 laufend geprüfte Adressen (789 Niederlassungen). Die Private Banking Prüfinstanz leitet die Vertrauenswürdigkeit aus einem festgelegten Verfahren ab. Im Mittelpunkt stehen die laufende Beobachtung von Medien, Mitteilungen der Gerichte, Informationen aus Kunden- und Mitarbeiterkreisen sowie eine Selbstauskunft der Anbieter. Für jedermann zugänglich haben wir das Ratingverfahren auf pruefinstanz.de unter dem Menüpunkt Trusted Wealth Manager beschrieben.

Verkauf geschlossener Beteiligungen häufigster Beschwerdegrund

Zentral ist für uns, dass keine Fälle vorliegen, aus denen eine Übervorteilung von Kunden – etwa im Produktverkauf – ersichtlich ist. Oder, falls es solche Vorkommnisse gegeben hat, dass ein Anbieter daraus gelernt und Vorkehrungen getroffen hat, dass dies für die Zukunft möglichst ausgeschlossen werden kann. Juristische Verfahren in der Vergangenheit bezogen sich gewöhnlich auf den Verkauf geschlossener Beteiligungen – die dann später hohe Verluste erlitten. Anbieter wie die Commerzbank haben deren Verkauf im Private Banking inzwischen aus dem Programm genommen. Andere Häuser wie die Bethmann Bank benennen die Risiken der Beteiligungen inzwischen klar in ihren Anlageberatungsdokumentationen und schlüsseln die Kosten transparent auf. Die Privatbank Donner & Reuschel mit Sitz in Hamburg und Köln hat wiederum ein Erwartungsmanagement etabliert, das Kunden deutlich über erwartbare Renditen und Risiken von Anlagen informiert.

Vertrauenswürdigen Anbietern liegt an gütlicher Einigung

Beschweren sich Kunden offensichtlich zu recht, versuchen zumindest die als vertrauenswürdig erkannten Anbieter zunächst zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. In den meisten Häusern gibt es einen strukturierten Prozess zum Beschwerdemanagement. Vielfach sieht dieser eine Rückmeldung eines Mitarbeiters in leitender Stellung innerhalb von 24 Stunden nach Beschwerdeeingang vor. Aber es gibt auch eine Vielzahl von Anbietern, die keine Auskunft geben möchten. Angaben zu laufenden Verfahren, Beschwerdemanagement und Kundenzufriedenheit – alles tabu. Dies wird gewöhnlich mit einer Verpflichtung zur Diskretion, dem Schutz der eigenen Kunden oder Wettbewerbsargumenten begründet. Überzeugend ist das nicht.

Fazit: Wer Fehler zugeben kann und zeigt, dass er Konsequenzen zu ziehen bereit ist, wirkt allemal glaubwürdiger als ein Haus, dass sich zu diesem schwierigen Sachverhalt in Schweigen hüllt.

Hinweis: Die vollständige Liste der als vertrauenswürdig eingestuften Vermögensmanager finden Sie unter www.pruefinstanz.de (Trusted Wealth Manager).

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