Gesucht: Vermögensverwalter für das Familienvermögen
Was sich die Familie wünscht
Die Familie stellt einige Anforderungen an die potenziellen Vermögensmanager. Da die Familie nicht alles auf eine Karte setzen will, sollen die 10 Mio. Euro auf zwei Banken aufgeteilt werden (also je 5 Mio. Euro). Die Großeltern, die den Immobilienbesitz aufgebaut haben, wollen von jedem Familienstamm 150.000 Euro p.a. als "Rente". 200.000 Euro p.a. möchte der Familienstamm selbst aus dem Vermögen ziehen. Das alles soll von der Bank oder dem Vermögensverwalter mindestens kapitalerhaltend gemanagt werden.
Daneben treiben weitere Zukunftsfragen die Familie um. Das betrifft Aspekte der Sicherheit (Wie könnte das Portfolio gegen einen Verfalls des Euros abgesichert werden?) und Nachhaltigkeit. Eine vollständige Übersicht aller Anforderungen lesen Sie hier.
Wie die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz wertet
Die Prüfinstanz arbeitet im Vermögensmanagertest nach einem zweistufigen Auswahlverfahren. In der Qualifikationsrunde werden Beratungsgespräch (40%) und Anlagevorschlag aus Laiensicht (10%) ausgewertet. Wer hier glänzt, schafft es in die Endauswahl. Hier werden Punkte für Transparenz (20%), Investmentkompetenz (10%) und den Beauty Contest (20%), einer mündlichen Prüfung des Anbieters vor einer Fachjury, vergeben. In allen Kategorien werden Punkte vergeben, woraus sich am Ende die Rangliste ergibt.
Die Ergebnisse präsentieren wir in diesem Jahr in drei Teilen. Am 06.11. und 13.11. werden die Punkte der ersten Wertungskategorien in einem Youtube-Stream bekanntgegeben. Am 20.11. werden wir live den 20. Private Banking Gipfel aus Berlin übertragen, auf dem die Endresultate vorgestellt werden. Wer den Zugang zum Stream erhalten möchte, kann sich hier anmelden.
Fazit: Ein Testfall, der in der Praxis häufiger vorkommen kann. Seien Sie gespannt, wie die Banken und Vermögensverwalter damit umgegangen sind. Denn die Qualität am Markt klafft erfahrungsgemäß weit auseinander.
Hinweis: Die Portraits zu den einzelnen Banken und Vermögensverwaltern werden ab sofort unter www.fuchsrichter.de veröffentlicht.