Neue Anreize für Wagniskapital
Das Land Berlin will die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapitalgeber in Technologieunternehmen verbessern.
Das Land Berlin will die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapitalgeber in Technologieunternehmen verbessern. Darüber soll der Bundesrat vermutlich im Herbst entscheiden. Die Hauptstadt will vor allem mit Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen den engen Schulterschluss suchen, um die in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Verbesserung für Investoren durchzusetzen. Dabei geht es vor allem um vier Punkte: Risikokapitalgesellschaften sollen grundsätzlich als vermögensverwaltend und nicht als gewerblich tätig eingestuft werden. Damit wären sie umsatzsteuerfrei. Die Finanzämter vertreten bisher unterschiedliche Auffassungen, ob solche Gesellschaften umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht. Im Falle eines Unternehmensverkaufs sollen steuerliche Verlustvorträge grundsätzlich erhalten bleiben. Gewinne aus Veräußerungen bleiben steuerfrei. Voraussetzung: Sie werden innerhalb eines genau definierten Zeitraums wieder in andere Unternehmen investiert. Der seit 2013 gezahlte Wagniskapitalzuschuss soll ertragssteuerfrei sein. Berlins Initiative ist mit den Finanzministerien der Länder und des Bundes nicht abgesprochen. Es fehlt auch eine Berechnung, wie hoch die Steuerausfälle sein könnten sowie eine Einschätzung, wie viel Wagniskapital durch die Änderungen zusätzlich mobilisiert werden wird. Die steuerlichen Erleichterungen sollen aber mit dem Jahressteuergesetz 2014 verabschiedet werden und 2015 in Kraft treten.
Fazit: Da das Vorhaben im Koalitionsvertrag steht, gehen wir fest davon aus, dass es den Weg ins Gesetzblatt findet. Unternehmer und Kapitalgeber können also recht sicher damit rechnen.