Sicherheit geht vor
Genehmigungspflicht greift nicht
In dem Fall hatte der Mieter vergeblich vom Vermieter den Einbau eines zusätzlichen Schlosses verlangt. Angesichts eines Wohnungseinbruchs im Haus war ohnehin ein besonderer Anlass gegeben. Doch der Vermieter lehnte das ab. Schließlich wurde der Mieter selber aktiv und installierte ein Stangenschloss. Die Modernisierung war zwar vertraglich von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Diese durfte er im vorliegenden Fall aber nicht verweigern. Das Gericht erklärte: Das Sicherheitsbedürfnis des Mieters ist wichtiger als die für die Verweigerung der Genehmigung angegebenen Beeinträchtigung des einheitlichen Gesamtbildes im Haus.Fazit: Angesichts der zunehmenden Klagen über Einbrüche sollten Vermieter das erstinstanzliche Urteil kennen. Ohnehin ist es im Zweifel besser, für höhere Sicherheit zu sorgen – erst recht, weil die Investitionen als Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete umgelegt werden können.