Gut erklärt ist halb gewonnen
Die Weberbank geht in ihrem Vorschlag für die neuzugründende Stiftung auf Erfahrungen mit ihrer eigenen Stiftung ein, die sich seit 1999 Projekten aus verschiedenen Bereichen widmet. Sie kann daher die Bitte der Stifter nachvollziehen, dass der Stiftungszweck in der Errichtungssatzung nicht zu eng umrissen sein sollte, um genügend Freiräume