Hauseigener Fonds soll’s leisten
- Stiftungsexpertise seit: 1819
- Anzahl betreuter Fremdstiftungen: 1986
- Betreutes Stiftungsvermögen: 4,8 Mio. EUR
- Unterstützung während des Anerkennungsverfahrens bei Behörden
- Unterstützung bei der Auswahl des Stiftungszweckes
- Unterstützung bei der Konzeption einer Stiftungslösung
- Unterstützung bei der Ausarbeitung einer Stiftungssatzung
- Unterstützung bei der Koordinierung von Bankverbindungen
- Unterstützung bei Fundraising
- Strategiegespräche
- Unterstützung bei Änderungen im Stiftungs- und Steuerrecht durch aktive, zeitnahe Information
- Rechnungslegung
- Jahresabschluss
- Förderverwaltung
- Mitarbeit in Stiftungsgremien
- Unterstützung der Geschäftsführung der Stiftung
Der Anlagevorschlag
Die Erste liefert der Stiftung eine gebundene Bewerbung auf 14 Seiten sowie einen Anhang zum Thema Nachhaltiges Investieren. Ihr Vorschlag für das Portfolio lautet: 80 % sollen in Renten, 15 % in Aktien und 5 % in einen Immobilienfonds investiert werden. Konkret: 5 % Aktien Europa, 10 % Aktien Global, 40 % Anleihen Europa, 22,50 % Unternehmensanleihen, 17,50 % Kurzlaufende Unternehmensanleihen, 5 % Offener Immobilienfonds. Ausführlich stellt die Erste eine Renditeschätzung dar: 2,43 % Rendite erwartet sie p.a.. Das Kapital wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 75 % nach 10 Jahren damit erhalten werden können – so das Ergebnis einer „Monte-Carlo-Simulation“ der Bank. Die Erste will das Stiftungsvermögen in hauseigenen Fonds verwalten, die bereits interne Gebühren erzielen. Hinzu kommen noch 0,60 % Verwaltungsgebühr + 20 % USt. Die Erste verdient also doppelt – zu lesen ist, dass die Gesamtkostenbelastung bei 1,25 % p. a. liegt. Ein eindeutig sehr teures Angebot.FAZIT:
Eine konkrete Ausschüttungsplanung finden wir in den Angebotsunterlagen nicht. Wir bekommen sogar ernste Zweifel, ob die Bank grundsätzlich kompetent genug für die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist, denn wir lesen: Die Ausschüttungen könnten auch „aus aliquoten Teilauflösungen des Portfolios erfolgen“. Doch das ist fachlich falsch. Nur die ordentlichen Erträge dürfen ausgeschüttet werden, eine anteilsmäßige Auflösung der Vermögenswerte ist nicht gestattet. Offensichtlich hat die Bank wenig Kompetenz in der Betreuung deutscher gemeinnütziger Stiftungen. Da halten wir lieber Abstand.