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Effektives Vermögensmanagement: Wie mit Umschichtungsgewinnen umgehen

Umschichtungsgewinne in Stiftungen: Herausforderungen und innovative Lösungsansätze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Collage: Verlag Fuchsbriefe, Bild: envato elements
Seit der Stiftungsrechtsreform zum 1. Juli 2023 ist es Stiftungen erlaubt, Gewinne aus der Umschichtung des Grundstockvermögens für den Stiftungszweck zu verwenden. Dies soll es Stiftungen ermöglichen, Alternative Anlagen ohne laufende Erträge zu erwerben und Buchgewinne der Mittelverwendung zuzuführen. Doch viele Stiftungen schrecken vor den Herausforderungen und Kosten zurück. Kapitalmarktexperte Frank Wettlauffer beleuchtet diese Herausforderungen und präsentiert effiziente Lösungsansätze.

Die Hauptproblematik liegt in den hohen Transaktionskosten, die nicht nur finanzielle, sondern auch strategische Nachteile mit sich bringen. Die Notwendigkeit, Vermögenswerte zu verkaufen und wieder zu kaufen, führt dazu, dass ein erheblicher Teil der erzielten Gewinne für Gebühren aufgewendet werden muss. Zudem besteht das Risiko, dass die neu erworbenen Anlagen nicht die erwartete Rendite bringen oder sogar im Wert fallen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die psychologische Komponente: Die Entscheidung, welche Anlagen verkauft und welche gekauft werden sollen, ist oft von emotionalen Faktoren beeinflusst. Die Bindung zu bestimmten Anlagen oder die Beziehung zu einem Bankberater können rationale Entscheidungen erschweren. Darüber hinaus birgt die Fokussierung auf Umschichtungsgewinne das Risiko, dass Stiftungen ihre langfristige Anlagestrategie aus den Augen verlieren und stattdessen kurzfristigen Gewinnen nachjagen.

Gesetzliche Neuregelung und Lösungsansätze

Wettlauffer schlägt vor, das Umschichtungsgebot zu lockern und den Stiftungen mehr Freiheiten bei der Realisierung von Buchgewinnen zu geben. Eine Gesetzesänderung, die es erlauben würde, Wertsteigerungen ohne die Notwendigkeit der Umschichtung zu nutzen, könnte viele der bestehenden Probleme lösen. Diese Neuregelung würde nicht nur die Transaktionskosten erheblich reduzieren, sondern auch eine flexiblere und effizientere Vermögensverwaltung ermöglichen.

Bis zur Gesetzesänderung – oder einer pragmatischen Auslegung der Anforderungen durch die Wirtschaftsprüfer - sollten Stiftungen weiterhin Produkte mit Ausschüttung bevorzugen. Die Realisierung der Wertsteigerung bestehender – liebgewonnener -Vermögensgegenstände sollte durch sogenannte „Raus-Rein-Geschäfte“ erfolgen. Dabei wird der Wertgewinn durch den Verkauf des Vermögensgegenstands realisiert und am gleichen Tag der Restbetrag wieder in den gleichen Vermögensgegenstand reinvestiert. Dieses Geschäft minimiert Transaktionskosten und reduziert die psychologischen Probleme der Umschichtung.

Der Autor

Der ehemalige Fondsmanager und Leiter des Deutschlandgeschäfts einer Schweizer Privatbank berät Stiftungen und andere Anleger pro bono bei ihren Kapitalanlagen. Zusammen mit der Gemeinschaftsstiftung von terre des hommes hat er 2018 den kostengünstigen Stiftungsfonds www.smart-und-fair-fonds.de initiiert. Seit 2024 gehört Frank Wettlauffer zur Abteilung Stiftung der Fuchs Richter Prüfinstanz.

Fazit Umschichtungsgewinne bieten Stiftungen Chancen und Herausforderungen. Die Stiftungsrechtsreform hat zwar Türen geöffnet, doch hohe Kosten und komplexe Prozesse bremsen. Eine Gesetzesanpassung, die direkte Nutzung von Wertsteigerungen erlaubt, oder eine stiftungsfreundliche Betrachtung durch die Wirtschaftsprüfer, könnte die Effizienz steigern und Transaktionskosten senken, was letztlich Stiftungen und ihre Ziele nachhaltig unterstützt.

Empfehlung Noch besser wäre es, auf die Umschichtung komplett zu verzichten. Klären Sie mit Ihrer Stiftungsaufsicht und dem Wirtschaftsprüfer ab, ob statt dieses Raus-Rein-Geschäfts das gleiche ökonomische Ergebnis durch den einfachen Verkauf des Wertzuwachses möglich ist.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um die Zusammenfassung mehrerer Artikel, einsehbar unter www.wettlauffer.ch/veroeffentlichungen

Lesen Sie weitere Berichte in den Rating-News der FUCHS|RICHTER Prüfinstanz zum Stiftungsmanagement.

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