Bitte registrieren Sie sich neu, um alle nicht kostenpflichtigen Inhalte auf fuchsrichter.de einsehen zu können.
030-288 817-20
0,00 €
1365
Vertrauensbasis 2022 erneuert

Dr. Kohlhase gibt sich grünes Licht

Mit einer Selbstauskunft, die alles verneint, was uns als FUCHS|RICHTER Prüfinstanz beunruhigen könnte, erneuert die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltung ihre Vertrauensbais.

Keine Kundenbeschwerden, keine laufenden Verfahren, der Chef kümmert sich ggf. selbst: Bei der Dr. Kohlhase Vermögensverwaltung ist die Welt noch in Ordnung. Sollte es einmal eine Beschwerde geben, was nach Selbstauskunft schon lange nicht der Fall war, wird diese in einem Beschwerdebuch verzeichnet.

Auch die FUCHS|RICHTER Prüfinstanz verzeichnet keinerlei Auffälligkeiten im Rahmen ihres laufenden Monitorings.

"Hier ist Geldanlage solides Handwerk", kündigt Dr. Kohlhase auf seiner Webseite an. Seit mehr als 40 Jahren steht die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltung mit Sitz in München für eine konservative und erfolgreiche Geldanlage.

Bis heute wird das Unternehmen von seinem Gründern Detlef Kohlhase und dessen Sohn Michael Kohlhase geführt. Zu den Kunden zählen private Anleger ebenso wie Institutionen und Stiftungen. Darüber hinaus koordiniert sie die Vertriebs- und Marketingaktivitäten für ihre eigenen Fonds. Oberstes Anlageziel sei der langfristige Vermögensaufbau sowie der Vermögenserhalt.

Kontakt

Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in der Löwengrube 18 in 80333 München und ist telefonisch erreichbar unter +49 (0)89 / 54 59 03-0, per Fax unter +49 (0)89 / 54 59 03-70.
Fazit: Die Vertrauensampel für die Dr. Kohlhase Vermögensverwsaltung bleibt auf Grün gestellt.
Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang