KIRIX überzeugt mit Selbstauskunft
KIRIX: Vertrauensstiftende Aussagen auf der Website
"Ihr Vermögensverwalter sollte uneingeschränkte Möglichkeiten besitzen, um Ihre Ziele und die Ihrer Familie zu sichern. In diesem Sinne sorgen wir dafür, Vermögen aufzubauen respektive zu vermehren – in Übereinstimmung mit Ihren Ansprüchen und Werten", betont KIRIX auf seiner Unternehmenswebsite und fährt fort: "'Uneingeschränkt' bedeutet Unabhängigkeit für Entscheidungen, die sich rein nach Ihren Zielen richten. Es bedeutet auch, einen sicheren Blick auf Finanzprodukte und alle Formen der Kapitalanlage zu haben – global und vorausschauend. Für uns bedeutet es ebenfalls, ein tiefes Wissen und Gespür für politische und wirtschaftliche Entwicklungen zu besitzen." All das gehe nur mit den richtigen Kontakten an entscheidenden Stellen. Sei es im Top-Management von börsennotierten Unternehmen oder zu Analysten in verschiedenen Märkten und Institutionen, so der Vermögensverwalter außerdem. Doch wie sieht das operative Geschäft in der Kundenführung im Tagesgeschäft aus? Ein Blick auf die Themen Kundenzufriedenheit und Beschwerdemanagement geben einen guten Einblick wie der Anbieter tatsächlich tickt.
FUCHS|RICHTER Vertrauenssiegel "Trusted Wealth Manager"
Eine gute Möglichkeit, um dass herauszufinden, bietet das umfassende Monitoring der Private Banking Prüfinstanz zum Erwerb des FUCHS|RICHTER Vertrauenssiegel "Trusted Wealth Manager". Dabei gilt: Nur wer als Anbieter eine KWG-Erlaubnis innehat und in allen fünf Prüfkategorien ein grünes Ampellicht vorweist, ist berechtigt das Siegel zu beantragen und führen zu dürfen. Anbieter können Banken, Vermögensverwalter, Family Offices und Vermögensberatungsunternehmen sein, Niederlassungen können das Siegel einzeln beantragen, während Konzernbanken es für alle ihre deutschen Niederlassungen führen dürfen. Auf dem Erreichten ausruhen, darf man sich als Anbieter dabei nicht. Denn bei Aberkennung eines Siegels, zum Beispiel aufgrund juristischer Auseinandersetzungen oder Kundenbeschwerden, müssen auch alle etwaigen Niederlassungen des Konzerns das Siegel ablegen. Doch wie läuft das Monitoring FUCHS|RICHTER Prüfinstanz genau ab?
30 Tage Zeit zur Stellungnahme
Die Träger des Siegels müssen innerhalb von vier Wochen auf Anfragen der Private Banking Prüfinstanz reagieren. Diese Frist kann bei nachvollziehbaren Gründen um maximal zwei Wochen verlängert werden, bei kritischen Vorfällen wird der Anbieter innerhalb von zwei Wochen kontaktiert. Er hat dann schließlich 30 Tage Zeit zu einer Stellungnahme. Während dieser Prüfzeit darf er das Siegel weiterhin verwenden, es sei denn, es gibt konkrete Hinweise auf unfaire Kundenbehandlung.
Selbstauskunft als einzelner Mosaikstein
Die Private Banking Prüfinstanz überprüft den Wahrheitsgehalt von Hinweisen durch die Auswertung öffentlicher Quellen wie Zeitungen und Gerichtsdatenbanken sowie durch Rückmeldungen von Fachanwälten. Die Vertrauenswürdigkeit eines Anbieters wird anhand einer „weißen Weste“ bewertet, die sich aus den fünf Prüfsektoren ergibt: öffentliche Quellen, Fachanwälte, Kunden- und Mitarbeiterhinweise sowie Selbstauskunft.
Die Prüfinstanz verfolgt einen individuellen Bewertungsansatz ohne festes Kriterienraster, um den vielfältigen Facetten im Beratungsalltag gerecht zu werden. Eine bloße Beteuerung seitens des Anbieters reicht nicht aus - nachweisbare Dokumentationen sind erforderlich. Kunden und Mitarbeiter müssen überdies aktiv Kontakt zur Prüfinstanz aufnehmen, weil sie nicht regelmäßig befragt werden.
KIRIX beantwortet Fragebogen vollständig
Und außerdem wichtig zu wissen: Jedes Jahr wird eine Selbstauskunft eingeholt, wobei Anbieter ohne Rückmeldung im Bereich Selbstauskunft mit einem grauen Ampellicht gekennzeichnet werden. Wenn ein Anbieter keine Selbstauskunft geben möchte, wird dies mit einem weißen Ampellicht vermerkt. Kurzum: Das Vergabeverfahren für das Vertrauenssiegel stellt sicher, dass nur vertrauenswürdige Anbieter im Bereich Private Banking ausgezeichnet werden und somit ein hohes Maß an Transparenz und Integrität gewährleistet ist.
Die KIRIX Vermögensverwaltung AG, mit Sitz in Kassel, legt im Rahmen einer Selbstauskunft via Fragebogen der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz besonderen Wert auf Kundenzufriedenheit und Transparenz. Laut eigenen Angaben erfolgt die Bearbeitung von Beschwerden umgehend und innerhalb von 48 Stunden, wobei bislang keine relevanten Beschwerden vorliegen. Das Unternehmen strebt zudem eine gütliche Einigung bei Konflikten an und erfasst Beanstandungen durch Kunden systematisch, was auf ein professionelles Beschwerdemanagement hindeutet.
KIRIX: Vertrauensampel und Ampel zur Selbstauskunft leuchten Grün
Adresse:
KIRIX Vermögensverwaltung AGDie KIRIX Vermögensverwaltung AG, mit Sitz in Kassel, legt im Rahmen einer Selbstauskunft via Fragebogen der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz besonderen Wert auf Kundenzufriedenheit und Transparenz. Laut eigenen Angaben erfolgt die Bearbeitung von Beschwerden umgehend und innerhalb von 48 Stunden, wobei bislang keine relevanten Beschwerden vorliegen. Nicht zuletzt strebt KIRIX eine gütliche Einigung bei Konflikten an und erfasst Beanstandungen durch Kunden systematisch. Sowohl die Ampel zur Selbstauskunft als auch die Vertrauensampel sind daher auf Grün geschaltet.
Die Vertrauensampel für die KIRIX Vermögensverwaltung AG bleibt auf Grün.