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Berliner Sparkasse vergleicht sich mit Kunden wegen Schaden aus Fondsvertrieb

Laut Darstellung von Fachanwalt Helge Petersen als Vertreter der Klägerseite, hat die Berliner Sparkasse in einer Verhandlung am 27.03.2017 vor dem Landgericht Berlin einer Anlegerin angeboten, im Vergleichswege 85% des erlittenen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zu regulieren. Zudem sollten anteilig die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen getragen werden. Die Anlegerin hatte nach dieser Darstellung seit 20 Jahren Kontakt mit der Beklagten. Im Zuge dieser Geschäftsbeziehung wurden ihr ein Schiffsfonds von MPC und ein Musikfonds angeboten. In ihrer Vernehmung habe die Kundenberaterin ausgesagt, dass die Fonds nicht von ihr ausgesucht worden seien. Vielmehr habe die Sparkasse die Produkte gestellt. Die Beraterin habe die Zusammensetzung oder Berechnung zur Ausschüttungen nicht mehr erklären können. Der Schiffsfonds war im Juli 2007 gezeichnet worden.

Anmerkung Prüfinstanz

Die Private Banking Prüfinstanz holt zunächst eine Stellungnahme der Berliner Sparkasse ein. Die Höhe des Vergleichsangebots und die hier zitierte Aussage der Beraterin sprechen dafür, dass die Fonds nicht in erster Linie aus Anlagegesichtspunkten im Sinne des Kunden, sondern unter Provisionsgesichtspunkten vertrieben wurden. Bis zur Rückmeldung der Sparkasse schalten wir die Vertrauensampel im Segment Fachanwälte auf Grün blinkend.

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